Wenn man hier auf der Seite seine VIN eingibt, müsste dann ja der Rückruf auftauchen oder?
Ich habe scheinbar Glück gehabt.
Wenn man hier auf der Seite seine VIN eingibt, müsste dann ja der Rückruf auftauchen oder?
Ich habe scheinbar Glück gehabt.
Oder Pech…..für meine Außenspiegel gab es keinen Rückruf.
John_Doe Das soll jetzt nicht abwertend klingen aber "König" hat aktuell mehr als 80 Filialen.
Deren Politik beruft sich darauf: ICH verkaufe dir ein Auto ( Die verkaufen viele und können die damit preiswerter anbieten aber jetzt kommt es!) Alles was mit Reparaturen oder Garantie im Kleingedruckten steht ist definitiv nicht deren Stärke. Ich möchte keine Händlerkollegen kritisieren aber das was die leisten (Tüte, Knüppel, unsere Regierung du triffst keinen falschen.
Hallo LiLu,
dieses Problem besteht nicht nur bei König. Heutzutage wird gerne all das, was lästig ist, Zeit kostet und nicht entsprechend dem Kunden fakturiert werden kann, nach Möglichkeit vermieden wird.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Torsten,
immer noch Lieferzeit für die Schaltereinheit? Bleib hartnäckig.
Liebe Grüße
Udo
Wenn man hier auf der Seite seine VIN eingibt, müsste dann ja der Rückruf auftauchen oder?
Ich habe scheinbar Glück gehabt.
Hallo Wudusoft!
Wenn ich nach der Seite gehe, gibt es für mein "keines Schwarzes" auch keine Rückrufe. Aber laut dem Ausdruck vom Service steht "OTS OE50 DURCHFÜHREN"
Tja, mir egal. Wird repariert, das zählt!
Liebe Grüße, Torsten
John_Doe Das soll jetzt nicht abwertend klingen aber "König" hat aktuell mehr als 80 Filialen.
Deren Politik beruft sich darauf: ICH verkaufe dir ein Auto ( Die verkaufen viele und können die damit preiswerter anbieten aber jetzt kommt es!) Alles was mit Reparaturen oder Garantie im Kleingedruckten steht ist definitiv nicht deren Stärke. Ich möchte keine Händlerkollegen kritisieren aber das was die leisten (Tüte, Knüppel, unsere Regierung du triffst keinen falschen.
Hallo LiLu!
So ungefähr denke ich ja auch über den Händler, aber es ist die einzige Werkstatt im näheren Umkreis (wenn ich nicht zu freien Werkstätten möchte). Ansonsten kann ich das Verhalten des Verkäufers aber durchaus nachvollziehen, denn ich arbeite auch in einer "sehr kleinen Firma" (siehe Avatar) und würde wahrscheinlich ähnlich reagieren um der eigenen Firma nicht irgendwelche zusätzlichen Kosten zu bescheren.
Was den Preis betrifft: Ich denke, er war fair! Für einen Jahreswagen, der noch nicht mal 10.000km runter hat (EZ 08.12.23) und aussieht, als ob er en Verkaufsraum noch nie verlassen hat, sind unter 22 k€ durchaus okay. Da habe ich bei anderen Händlern schon ganz anders erlebt.
Ich war bei meiner Firma aber auch eine ganze Weile im Inkauf und daher hätte ich im Ernstfall auf die noch bestehende Werksgarantie gepocht. Damit hat doch der Händler keinen finanziellen Druck, er kann es doch beim Hersteller abrechnen und sollte es erstattet bekommen. Und - erkann sich nicht mit "Gekauft wie gesehen" herausreden, denn er ist hier nur Mittelsmann. Meine Forderung ist hier an den Fahrzeughersteller gerichtet ...
Liebe Grüße, Torsten
immer noch Lieferzeit für die Schaltereinheit? Bleib hartnäckig.
Hallo Udo!
Ja, laut der Aussage des netten Kollegen vom Service wird er das Teil bestellen, es wird voraussichtlich erst einmal in den Rückstand gehen und er meldet sich bei mir, wenn es dann da ist. Also scheint das Problem wohl weiterhin zu bestehen.
Ich brauche nicht hartnäckig bleiben, denn ich habe jetzt einen offenen Werkstattauftrag (schön auf Papier)! Ist ja nicht so, dass ich diese Funktion unbedingt benötige, aber wenn ich ein Fahrzeug von einem Händler kaufe und noch Werksgarantie besteht, so ist ews doch mein gutes Recht, dass alle Funktionen, inbesondere die Serien-Ausstattung vollständig ist bzw. "funktioniert".
Liebe Grüße Torsten
Hallo Torsten,
ich wollte es nur mal deponiert haben…
Noch steht der Händler in der Pflicht der gesetzlichen Gewährleistung.
Das Thema Abgeltung von Garantieleistungen ist weniger attraktiv als ein Auftrag, wo der Kunde zahlt.
Liebe Grüße
Udo
Noch steht der Händler in der Pflicht der gesetzlichen Gewährleistung.
Das Thema Abgeltung von Garantieleistungen ist weniger attraktiv als ein Auftrag, wo der Kunde zahlt.
Hallo Udo!
So etwas in der Richtung habe ich mir schon gedacht. Vor allem, wie der Verkäufer reagiert hat.
Ist halt dumm für einen Autohändler, wenn der Kunde auch ein gewisses "Rechtsverständnis/Grundwissen" mitbringt. Noch schlimmer, wenn der Kunde auf sein Recht pocht (und auch rein rechtlich auf der sicheren Seite steht), so etwas kommt in der Verkaufs-Szene nicht so gut rüber Aber man kann es ja mal versuchen (gekauft wie gesehen, Gebraucht-Fahrzeug). Ist eben dumm gelaufen, wenn das Fahrzeug unabhängig vom Alter/Zustand (neu/gebraucht) immer noch Werksgarantie hat. Nur weil ein eventueller Produktmangel den Erstbesitzer nicht stört (so er ihn überhaupt bemerkt hat), muss der nächste Besitzer mit diesem Zustand leben - zumindest im Rahmen der Garantiezeit. Wobei das ganz schön tricky sein kann, den man kann gewisse Sachen auch an den Erstkäufer binden. Ich bin mir aber nicht sicher, ob solche Regelungen/Einschränkungen in Deutschland zulässig sind. So tief stecke ich da auch nicht drin.
Aber das ist ja nicht mein Problem: Ihr wollt mein Geld, dann kann ich dafür auch ein fehlerfreies Produkt erwarten (außer bei Microsoft) ...
Liebe Grüße, Torsten