Beiträge von mgane2024

    Erst mal danke für den link


    Aber da muss ja ein Haken sein. Das würde doch jeder der in so einer Situation ist wie ich abschliesen und dann vieleicht nach einem Jahr wieder kündigen .

    gericht/ Anwaltskosten 6000 Euro

    versicherung 500????


    Und dann frage ich mich warum der Anwalt genau auf diese Frage von mir ob man sowas jetzt noch abschliesen kann *verneint* hat!

    Nein, es ist in der Regel nicht möglich, eine Rechtsschutzversicherung für einen bereits bestehenden oder unmittelbar drohenden Fall abzuschließen. Versicherungen decken grundsätzlich nur unvorhergesehene Ereignisse ab, die nach Vertragsabschluss und dem Ablauf eventueller Wartezeiten eintreten.

    Wenn Du es so willst ist dann jeder Käufer eines ( angeblich )unfallfreien Wagens der arsch wenn er erst nach einem Jahr den Unfall entdeckt. Und wenn ein grosser Händler ein Fahrzeug kauft dann muss man doch davon ausgehen dass das Fahrzeug geprüft wird und wenn das ganze Dach 800mm hat hätte das doch bei einer Lackprüfung auffallen müssen. Oder wäre die Situation KOMPLETT anders wenn ich es nicht 10 tage nach einem jahr gemerkt hätte sondern 10 tage davor...Ja das wäre sie....was ein schmarn.Und wer sagt denn dass der schaden nicht doch beim Händler entstanden ist welcher mir das Fahrzeug verkauft hat.


    Wenn der Händler im Kaufvertrag *unfallfrei * ankreuzt dann gehe ich als Käufer davon aus dass er das guten gewissens macht . Das heisst dass der Händler das Fahrzeug genau gecheckt hat!!!!!


    Umgekehrt. Ich als Händler würde doch nie im leben blind Autos von privat kaufen und mich auf die Aussagen der Privatleute verlassen!!

    Ja von Beweislastumkehr hat er gesprochen und dass er aber von Vorsatz ausgeht.Ich habe von dem ganzen Rechtskram nicht viel Ahnung.Aber wie will man dem Händler nun Vorsatz nachweisen oder arglistige Täuschung wenn er angeblich von dem Spachteldach nichts wusste....Kann gar nicht sagen wie mich das ganze ankotzt.


    ok er bezog sich dann auf das klipp und klar angekreuzte *Unfallfrei* im vertrag ...weil wenn KI Recht hat sieht es dann so aus

    Auch nach über einem Jahr haben Sie sehr gute Chancen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn ein Unfallwagen als „unfallfrei“ verkauft wurde, da dies eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung darstellt. Sie können Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückabwicklung), Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz fordern, da der Verkäufer arglistig getäuscht hat oder seine Gewährleistungspflicht verletzt, was auch bei einem Händlerkauf über die normale Gewährleistung hinausgeht