Ja von Beweislastumkehr hat er gesprochen und dass er aber von Vorsatz ausgeht.Ich habe von dem ganzen Rechtskram nicht viel Ahnung.Aber wie will man dem Händler nun Vorsatz nachweisen oder arglistige Täuschung wenn er angeblich von dem Spachteldach nichts wusste....Kann gar nicht sagen wie mich das ganze ankotzt.
ok er bezog sich dann auf das klipp und klar angekreuzte *Unfallfrei* im vertrag ...weil wenn KI Recht hat sieht es dann so aus
Auch nach über einem Jahr haben Sie sehr gute Chancen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn ein Unfallwagen als „unfallfrei“ verkauft wurde, da dies eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung darstellt. Sie können Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückabwicklung), Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz fordern, da der Verkäufer arglistig getäuscht hat oder seine Gewährleistungspflicht verletzt, was auch bei einem Händlerkauf über die normale Gewährleistung hinausgeht