Ja sorry aber wenn man nur hört* brauchst gar nicht denken dass du da eine chance hast* und * der Händler wird 100% sagen dass Du das selbst warst * dann ist das irgendwann echt keine Hilfe mehr ....so nach dem Motto.Pech gehabt wenn so blöd bist und sowas nicht vor Ablauf des Jahres merkst. Und sorry. Spielchen ? Wenn mir ein Thread zu blöd wird schreibe ich einfach nix mehr , so wie Du jetzt aber beleidigen muss man nun auch nicht!
Beiträge von mgane2024
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Woher willst du denn wissen ob der Händler eine schriftliche Bestätigung des Vorbesitzers hat?
Und bitte erkläre mir dann mal warum sowas im internet mehrfach steht wenn man nach einem Jahr laut Dir eh 0,0 Chancen hat weil der Händler ja IMMER sagen wird dass es in meiner Haltezeit oder in der Haltezeit von XY passiert ist????
Laut Dir hat man nur dann eine Chance wenn man den Mist innerhalb des ersten Jahres merkt was ich aber auch nicht ganz glauben möchte!!!
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Nur nochmal die frage an die Runde wieso ihr denkt das es shcwierig wird weil laut KI steht folgendes im Netz
Auch nach über einem Jahr haben Sie sehr gute Chancen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn ein Unfallwagen als „unfallfrei“ verkauft wurde, da dies eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung darstellt. Sie können Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückabwicklung), Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz fordern, da der Verkäufer arglistig getäuscht hat oder seine Gewährleistungspflicht verletzt, was auch bei einem Händlerkauf über die normale Gewährleistung hinausgeht
und hier
Wenn ein Händler ein Auto als "unfallfrei" verkauft, obwohl ein Schaden vorliegt, haftet er dafür, selbst wenn er angeblich nichts wusste, denn die Angabe ist verbindlich und ein Verschweigen stellt einen Sachmangel dar, der zur Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz berechtigt; Sie als Käufer können Gewährleistungsansprüche geltend machen, da der Händler eine Aufklärungspflicht hat und die unfallfreie Beschaffenheit zusichert.
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wenn ich wüsste dass das Dach dann hält aber das Problem ist ( wie mir mein Mitsubishi Händler bestätigte ) dass wenn da so gespachtelt wurde , das früher oder später eh wieder aufplatzt. Dies hat auch die Lackierei schon gesagt!
Auf Deutsch gesagt. Ich habe so oder so die Arschkarte
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Also ich habe da was von 1200 verstanden ....gibts da keine Berechnungsgrundlage ( Streitwert) Ich blicke da nicht so durch. Ich denke wenn die Anwälte schon 150 für de Beratungsstunde wollen , ist so ein Schreiben teurer
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was sollte so ein Brief kosten?( habe den preis genannt bekommen aber was denkt ihr)?
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Ich habe mir die Versicherungsbedingungen mal angesehen, leider ist dein Fall ausgeschlossen:
das dacht ich mir weil da würde ja jeder welcher in so einer situation wie ich iss, sowas abschliesen
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Er denkt nicht dass das was bewirken wird und die gegenseite vor gericht will.....
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Erst mal danke für den link
Aber da muss ja ein Haken sein. Das würde doch jeder der in so einer Situation ist wie ich abschliesen und dann vieleicht nach einem Jahr wieder kündigen .
gericht/ Anwaltskosten 6000 Euro
versicherung 500????
Und dann frage ich mich warum der Anwalt genau auf diese Frage von mir ob man sowas jetzt noch abschliesen kann *verneint* hat!
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Nein, es ist in der Regel nicht möglich, eine Rechtsschutzversicherung für einen bereits bestehenden oder unmittelbar drohenden Fall abzuschließen. Versicherungen decken grundsätzlich nur unvorhergesehene Ereignisse ab, die nach Vertragsabschluss und dem Ablauf eventueller Wartezeiten eintreten.