Beiträge von mgane2024

    Man kann laut Lackiererei den schaden am Dach schlecht reparieren weil Spachtel auf einem Dach immer wieder reissen kann....normal wird sowas ausgebeult und verzinnt!


    Und ich hätte nie im leben 26000 Euro für ein Auto bezahlt wenn ich gewusst hätte dass das ganze dach gespachtelt ist!

    Ja sorry aber wenn man nur hört* brauchst gar nicht denken dass du da eine chance hast* und * der Händler wird 100% sagen dass Du das selbst warst * dann ist das irgendwann echt keine Hilfe mehr ....so nach dem Motto.Pech gehabt wenn so blöd bist und sowas nicht vor Ablauf des Jahres merkst. Und sorry. Spielchen ? Wenn mir ein Thread zu blöd wird schreibe ich einfach nix mehr , so wie Du jetzt aber beleidigen muss man nun auch nicht!

    Woher willst du denn wissen ob der Händler eine schriftliche Bestätigung des Vorbesitzers hat?

    Und bitte erkläre mir dann mal warum sowas im internet mehrfach steht wenn man nach einem Jahr laut Dir eh 0,0 Chancen hat weil der Händler ja IMMER sagen wird dass es in meiner Haltezeit oder in der Haltezeit von XY passiert ist????


    Laut Dir hat man nur dann eine Chance wenn man den Mist innerhalb des ersten Jahres merkt was ich aber auch nicht ganz glauben möchte!!!

    Nur nochmal die frage an die Runde wieso ihr denkt das es shcwierig wird weil laut KI steht folgendes im Netz


    Auch nach über einem Jahr haben Sie sehr gute Chancen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn ein Unfallwagen als „unfallfrei“ verkauft wurde, da dies eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung darstellt. Sie können Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückabwicklung), Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz fordern, da der Verkäufer arglistig getäuscht hat oder seine Gewährleistungspflicht verletzt, was auch bei einem Händlerkauf über die normale Gewährleistung hinausgeht


    und hier


    Wenn ein Händler ein Auto als "unfallfrei" verkauft, obwohl ein Schaden vorliegt, haftet er dafür, selbst wenn er angeblich nichts wusste, denn die Angabe ist verbindlich und ein Verschweigen stellt einen Sachmangel dar, der zur Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz berechtigt; Sie als Käufer können Gewährleistungsansprüche geltend machen, da der Händler eine Aufklärungspflicht hat und die unfallfreie Beschaffenheit zusichert.

    wenn ich wüsste dass das Dach dann hält aber das Problem ist ( wie mir mein Mitsubishi Händler bestätigte ) dass wenn da so gespachtelt wurde , das früher oder später eh wieder aufplatzt. Dies hat auch die Lackierei schon gesagt!


    Auf Deutsch gesagt. Ich habe so oder so die Arschkarte

    Also ich habe da was von 1200 verstanden ....gibts da keine Berechnungsgrundlage ( Streitwert) Ich blicke da nicht so durch. Ich denke wenn die Anwälte schon 150 für de Beratungsstunde wollen , ist so ein Schreiben teurer