Nur nochmal die frage an die Runde wieso ihr denkt das es shcwierig wird weil laut KI steht folgendes im Netz
Auch nach über einem Jahr haben Sie sehr gute Chancen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn ein Unfallwagen als „unfallfrei“ verkauft wurde, da dies eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung darstellt. Sie können Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückabwicklung), Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz fordern, da der Verkäufer arglistig getäuscht hat oder seine Gewährleistungspflicht verletzt, was auch bei einem Händlerkauf über die normale Gewährleistung hinausgeht
und hier
Wenn ein Händler ein Auto als "unfallfrei" verkauft, obwohl ein Schaden vorliegt, haftet er dafür, selbst wenn er angeblich nichts wusste, denn die Angabe ist verbindlich und ein Verschweigen stellt einen Sachmangel dar, der zur Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz berechtigt; Sie als Käufer können Gewährleistungsansprüche geltend machen, da der Händler eine Aufklärungspflicht hat und die unfallfreie Beschaffenheit zusichert.