Hallo Bsum,
leider ist es bei Renault sehr schwierig, Funktionen einer Ausstattungsbezeichnung zuzurechnen. Erschwerend ist es auch, dass die Bezeichnungen oft wechseln.
Tatsache ist es auch, dass wenn mit einer bestimmten Preisliste bestellt wurde und zwischen Bestellung und Produktion eine Ausstattungsänderung vorgenommen wird, dass es sein kann, dass Paketinhalte gekürzt wurden und das Fahrzeug somit mit fehlenden Funktionen ausgeliefert wurde.
Darum ist es erheblich, was genau in der Preisliste aufgelistet wurde, nach der Du bestellt hast.
Schützen kann man sich dahingehend nur, wenn man in dem Kaufvertrag die Paketinhalte lückenlos auflisten lässt. Kommt das Fahrzeug ohne ein Bestandteil, besteht keine Annahmepflicht des gelieferten Fahrzeuges.
Beim Clio5 hatte es da anlässlich des Phasenwechsels massiv Zoff gegeben, da bei Phase 2, im Gegensatz zu Phase 1, die einklappbaren Außenspiegel rausgeflogen sind und extra bestellt werden mussten (sogar ohne Aufpreis).
Liebe Grüße
Udo