Beiträge von mxhd1968

    Hallo

    Ich habe inhaltlich wie vor paar Tagen hier beschrieben eine neue offizielle Anfrage an Renault gerichtet. Sie sollen zu ihrem Lademanagement Stellung nehmen und sagen, wie die Probleme, die dadurch entstehen, beseitigt werden können.

    Hallo Hartmut,


    also wenn Du von Renault Deutschland eine "offizielle Stellungnahme" dazu bekommst, dann bin ich wirklich gespannt, diese zu lesen, solltest Du sie hier veröffentlichen... ^^ :/ . Renault Österreich konnte ich bisher noch zu keiner offiziellen Stellungnahme bewegen, egal welches Thema". Ich bin gespannt, ob Renault Deutschland hier "mutiger" ist.... ;) .


    Beste Grüße

    Helmut :)

    Über Saarmung habe ich gemacht, dass er symbol habe ich auch am Handy aber irgendwie geht es nicht im Auto auf die auf dem display google map

    Hallo Andre,


    nun wieder zurück zum Thema (nach unserem "Rechtlichen Ausflug... ;) " ).


    Eine Überlagerung der beiden Apps via Android Auto auf dem Display des Easylink Systems ist nicht möglich, das funktioniert nur am Smartphone selbst. Sobald das Handy mit Android Auto gekoppelt ist, kann nur die AmiGo App am Display gestartet werden und dort gibt es keine Möglichkeit mit der Überlagerung mit der Google Maps App... :( .

    Was die Überlagerung der beiden Apps am am Handy betrifft, so sieht das so aus:


    AmiGo#4.jpg


    Auf Bild 1 und Bild 2 ist mein Handy (Samsung Galaxy S21 Ultra) nicht über USB mit dem EL-System verbunden, somit kein Android-Auto aktiv.

    Man sieht auf Bild 1 die AmiGo App im Vollbildmodus und die erkannten "Blitzer" in gelb gehalten. Der Vollständigkeit halber habe ich daneben das Renault Navi ebenfalls mit der Radarwarnung aktiv.

    Auf Bild 2 habe ich die AmiGo App im Überlagerungsmodus zusammen mit der Google Maps App. Man sieht die Warnmeldung von AmiGo betreff des Blitzers. Ebenfalls wieder das Renault Navi als Referenz daneben.

    Auf Bild 3 habe das Handy mit USB an das EL-System angeschlossen und Android-Auto ist aktiv. Somit kann ich (siehe Warnmeldung auf dem Handy) die AmiGo App nur am EL-System starten.


    Soweit zur Anwendung der AmiGo App hinsichtlich des Überlagerungsmodus.


    Beste Grüße

    Helmut :)

    Hallo Blauer Knappe,


    auch nicht exekutiertes Recht bleibt immer noch Recht und kann im Bedarfsfall angewendet werden. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit vielleicht gering ist, muss jedem klar sein, dass es trotzdem gilt. Keiner kann sich damit rausreden, er hätte es nicht gewußt... ;) . Somit ist der HInweis für mich durchaus vertretbar ....


    Beste Grüße

    Helmut :)

    Und warum macht er das nicht selber?

    Hallo Blauer Knappe,


    warum sollte er? Er hat mich auf ein möglicherweise für mich unvorteilhaftes Posting hingewiesen betreffend des Hinweises der Verwendung von Radarwarn-Anwendungen in Deutschland und das ich hier gepostet habe, dass ich es verwende (möglicher Straftatbestand). Da ich aber in Österreich lebe und wir bei uns passive Radarwarn-Applikationen in Österreich verwenden dürfen (aus rechtlicher Sicht), sehe ich hier kein größeres Problem. Mit dem Posting #83 wollte ich Andre nur nochmals darauf hinweisen (wie es der besorgte Forumuser mir gegenüber ja bemerkt hat), dass die Verwendung in Deutschland untersagt ist. Dem bin ich hier nachgekommen, ok? Er hat sich halt Sorgen gemacht um mich und das finde ich sehr ok .... :thumbup: :) . Strafbar würde ich mich machen, wenn ich die App in Deutschland verwende.... ;-).


    Beste Grüße

    Helmut :)

    Über Saarmung habe ich gemacht, dass er symbol habe ich auch am Handy aber irgendwie geht es nicht im Auto auf die auf dem display google map

    Hallo Andre,


    da mich ein besorgter Forumsuser darauf hingewiesen hat, möchte ich Dich auch nochmal auf den Absatz im Artikel hinweisen, der darauf hinweist, das die Benutzung von passiven und aktiven Radarwarngeräten und Apps in Deutschland verboten ist (siehe Snapshot):


    pasted-from-clipboard.png



    In Österreich (wo ich zu Hause bin) ist die Verwendung passiver Radarwarngeräte rechtlich gestattet, bei Dir in Deutschland (und auch in der Schweiz soweit ich informiert bin) nicht! Dies zur Klarstellung meines Postings... ;) .

    Beste Grüße

    Helmut :)

    Hallo Avatar,

    und ich habe auf das Posting #9 geantwortet.... ^^ .

    Des Weiteren habe ich mit "wenn der Motor läuft" den Umstand gemeint, dass der Startbutton beim Plugin-Hybrid gedrückt sein muss, damit die "freie/klare Sicht"-Taste funktioniert, damit ist der E-Motor bereits im Leerlauf mit Null Umdrehungen... ;) . Sobald ich das Beschleunigungspedal drücke und den Fahrwahlhebel betätige (R,D oder B) läuft der Motor natürlich mit Umdrehungen. Wenn man im Auto sitzt und den Startbutton nicht gedrückt hat, funktioniert auch die "freie/klare Sicht Funktionstaste" nicht.


    Beste Grüße

    Helmut :)

    mxhd1968
    Dann bringt mir das nichts, wenn ich die Vorklimatisierung über die App nicht starten kann.

    Ich möchte ja in ein eisfreies und vorgeheiztes Fahrzeug einsteigen, somit bleibt dann nur die Lösung von Renaultzeros

    Hallo Octopussy,


    jep, da muss ich Dir zustimmen.

    Leider ist das mit der Programmierung der Klimaanlage im Auto auch so eine Sache. Bei mir z.B. kann ich nur einen Zeitpunkt zum Start angeben, der mindestens 10min nach meinem Programmierungszeitpunkt liegt, z.B. ich programmiere um 14:50h, dann bedeutet das, dass der Starttermin (irritierenderweise steht im Menü des Easylink-Systems "Fertig um") 15:00h lautet. Wenn ich danach das Auto abschließe, startet der Klimatisierungsvorgang meistens 2min vor dem programmierten Starttermin und ist exakt nach 10min dann auch wieder beendet. Das Ganze bei nicht angeschlossenen (angesteckten) Fahrzeug und mindestens 20-40% Akkuladung.

    Wenn ich eine Programmierung mache, die 1 oder 2 Minuten nach dem eigentlichen Programmierungszeitpunkt stattfinden soll, dann funktioniert es bei meinem gar nicht.

    Kann natürlich auch an meiner Version des Easylink Systems liegen.

    Da ich aber meinen Captur PHEV am 11.02.2025 als Leasingfahrzeug an meinen AH zurückgebe, mache ich mir darüber auch keinen Kopf mehr .... ^^ .


    Beste Grüße

    Helmut :)