Noch steht der Händler in der Pflicht der gesetzlichen Gewährleistung.
Das Thema Abgeltung von Garantieleistungen ist weniger attraktiv als ein Auftrag, wo der Kunde zahlt.
Hallo Udo!
So etwas in der Richtung habe ich mir schon gedacht. Vor allem, wie der Verkäufer reagiert hat.
Ist halt dumm für einen Autohändler, wenn der Kunde auch ein gewisses "Rechtsverständnis/Grundwissen" mitbringt. Noch schlimmer, wenn der Kunde auf sein Recht pocht (und auch rein rechtlich auf der sicheren Seite steht), so etwas kommt in der Verkaufs-Szene nicht so gut rüber Aber man kann es ja mal versuchen (gekauft wie gesehen, Gebraucht-Fahrzeug). Ist eben dumm gelaufen, wenn das Fahrzeug unabhängig vom Alter/Zustand (neu/gebraucht) immer noch Werksgarantie hat. Nur weil ein eventueller Produktmangel den Erstbesitzer nicht stört (so er ihn überhaupt bemerkt hat), muss der nächste Besitzer mit diesem Zustand leben - zumindest im Rahmen der Garantiezeit. Wobei das ganz schön tricky sein kann, den man kann gewisse Sachen auch an den Erstkäufer binden. Ich bin mir aber nicht sicher, ob solche Regelungen/Einschränkungen in Deutschland zulässig sind. So tief stecke ich da auch nicht drin.
Aber das ist ja nicht mein Problem: Ihr wollt mein Geld, dann kann ich dafür auch ein fehlerfreies Produkt erwarten (außer bei Microsoft) ...
Liebe Grüße, Torsten