Beiträge von amotion

    Ist auch nicht wirklich wichtig, da ich eh nur Neuwagen beim Markenhändler kaufe.


    Im Gegensatz zu dir, bin ich heilfroh, dass ich noch das Vorfacelift mit viel Chrom bekommen habe. Die Assistenzsysteme habe ich eh alle deaktiviert und ich brauche auch kein Google im Auto und möchte schon gar nicht ständig online sein, damit irgendwelche Updates "over the air" aufgespielt werden können. Dies kann mein Händler bei der nächsten Inspektion machen. Meiner hat jetzt nach 20 Monaten 4200 km gelaufen, ist noch nicht gewaschen worden, läuft nicht im Dunkeln, nicht bei Regen/Schnee oder Streusalz. Steht brav in der Garage und wird nur alle 2 Wochen zum Getränkeholen benutzt. Rentner halt!


    Gruß, amotion

    Wer ist denn dieser große "Fähnchenhändler" in Neuss, ist nur ca. 50 KM von hier entfernt, habe dort mal gearbeitet.


    Optimal wäre es, wenn er das Auto zurücknehmen würde. Deshalb würde ich auch die Anwaltskarte erst zücken, wenn er sich weigern sollte. Wenn er nicht für den Schaden verantwortlich ist, wird er sich dann wohl den ersten Käufer vorknüpfen usw.. Einer von den Dreien vor dir wird dann vor Gericht irgendwann die "Arschkarte" haben. Ich wünsch dir viel Erfolg. So richtig glücklich warst du ja von Anfang an nicht wirklich mit deinem ASX.


    Gruß, amotion

    Okay, dein "Freundlicher" in deinem Wohnort geht also davon aus, dass die mangelhafte Lackierung bzw. der Schaden beim Herstellungsprozess im spanischen Werk entstanden ist.


    Kennt er denn jetzt die neue Sachlage, denn danach könnte eine äußerst schlechte Schadensbeseitigungslackierung sowohl beim 1. Mitsu-Händler als auch beim 1. Käufer oder beim "Fähnchenhändler" entstanden sein.


    Für mich wäre nicht Mitsubishi der korrekte Ansprechpartner, sondern der "Fähnchenhändler", der dir das Auto als unfallfrei verkauft hat. Nach meiner (laienhaften) Rechtsauffassung müsste bzw. könnte nur dieser das Auto zurücknehmen, aber nicht der Hersteller, sorry. D.h., du müsstest einen Anwalt an den Start bringen bzw. den "Fähnchenhändler" erstmal mit dem Sachverhalt konfrontieren und seine Reaktion abwarten.


    Sollte sich Mitsu auf einen Garantiefall mit einer Dachneulackierung einlassen, dann wäre das der berühmte Spatz in der Hand.


    Gruß, amotion

    Okay, also war das Auto beim Mitsu-Händler vermutlich als Vorführwagen in Betrieb. Du hast den ASX dann bei einem nicht markengebundenen "Fähnchen-Händler" gekauft und nicht bei einem Mitsu-Händler. Nur, wie kommt der Mitsu-Händler jetzt wieder ins Spiel???


    Gruß, amotion

    Nur damit ich die Reihenfolge richtig verstehe:


    - der Händler hat das Auto als Neuwagen an einen Privatkäufer verkauft


    - dieser hat das Auto dann wieder beim Händler in Zahlung gegeben für einen anderen neuen Mitsubishi


    - dann kommst du ins Spiel und kaufst den ASX, richtig?


    Wenn ich recht erinnere, dann war doch auch ein Problem mit der Heckklappe.


    Gruß, amotion

    Okay blauer Knappe, danke für die Info. Da ich nur Neuwagen kaufe und immer der erste Halter bin, ist mir das noch gar nicht bekannt gewesen.


    Gruß, amotion


    Äh, wie bekomme ich denn dann heraus, ob mein "Neuer" eine Tageszulassung ist und wie viele Vorbesitzer er hatte. Wäre ja auch für den Weiterverkauf von Bedeutung.


    Habe die Antwort auf meine Frage gerade gefunden: 1. über das Datum der Erstzulassung und 2. über die Anzahl der Vorhalter.


    Vielleicht lässt sich der Vorbesitzer ja auch über eine Eintragung im Service-Heft ermitteln. Bei Mitsu ist das ja noch alles analog auf Papier mit Kugelschreiber. Kompliziert wird es allerdings dann, wenn der Vorbesitzer da etwas gegenüber dem Händler verschwiegen haben sollte. Zusätzlich sollte vielleicht auch mal gegoogelt werden, was "unfallfrei" bedeutet, denn ein Schaden muss ja nicht immer zwingend durch einen Unfall im Straßenverkehr entstanden sein (ein Auto,das von der Hebebühne fällt, ist kein Unfallauto, muss aber vielleicht doch neulackiert werden, nur so als Beispiel).

    Vertragsrecht dürfte in diesem Fall reichen. Hast du schon mal probiert, mit dem Vorbesitzer Kontakt aufzunehmen, müsste ja im Brief zu finden sein. Ich zahle für meine sehr umfangreiche Rechtsschutzversicherung (einschl. Eigentum, ausgenommen Beruf (Pensionär/Rentner) für mich und meine Frau 284 €/Jahr beim LVM, keine Selbstbeteiligung!

    Eine Rechtsberatung für 50 bis 100 € scheint mir hier angebracht zu sein, denn u.U. kommt neben der zivilrechtlichen auch noch eine strafrechtliche Komponente ins Spiel. Mein Ziel wäre es, dass das Auto zurückgegeben werden kann.


    Gruß, amotion

    Na, dann sind wir recht nah beieinander, tippe auf nördliches Münsterland oder Sauerland. Das sind so die Kennzeichen, die ich bei Heimspielen überwiegend sehe, wenn ich bei meinem Vater an Schloss Berge im Heim bin.


    Gruß, amotion