Zunächst mal solltest du die Daten deines Autos in deiner Signatur eintragen. Essentiell für die weiteren Antworten
Beiträge von Blauer Knappe
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In meiner damaligen Ausstattungsliste stand ganz am Ende im Kleingedruckten, das Renault sich vorbehält „aus Gründen“ Details der Ausstattung zu verändern
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Woher willst du denn wissen ob der Händler eine schriftliche Bestätigung des Vorbesitzers hat?
Weil das zu 99,9% in seinem Kaufvertrag steht.
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Deshalb würde ich ja auch in den Brief des Anwalts investieren. (Wenn er dir sagt, was dich das kostet)
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Vermutlich zwischen 100 und 150€
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Ja, lass den Anwalt einen Brief schreiben, das kostet auch nicht die Welt.
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Ich habe mir die Versicherungsbedingungen mal angesehen, leider ist dein Fall ausgeschlossen:
ZitatEs gibt auch Fälle, in denen wir mit unserem Verkehrsrechtsschutz Sofort leider nicht rückwirkend helfen können.
- Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz geltend machen wollen.
- Bei Streitigkeiten rund um den Kauf oder die Reparatur Ihres Autos.
- Nach einem Verkehrsunfall, wenn Ihnen Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.
- Wenn Sie mit Verwaltungsbehörden und -gerichten streiten, zum Beispiel weil Ihnen Ihr Führerschein entzogen werden soll.
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Aber es gibt eben auch „außerhalb der Regel“
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Rechtsschutzversicherung abschließen und loslegen
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Und er hat nicht gesagt welche Aspekte des Sachverhalts „kritisch“ sind? Auch zur Beweislastumkehr nicht?
Seltsam.