Hi
genau deswegen habe ich ja nochmal auf einem schwarzen Dach eines anderen ASX gemessen . Da ist die Lackschicht max 250 mm...aber keine 800!
Und man sieht ja auf meinem Foto auch den schwarzen Lack und da drunter direkt die Spachtelmasse
Hi
genau deswegen habe ich ja nochmal auf einem schwarzen Dach eines anderen ASX gemessen . Da ist die Lackschicht max 250 mm...aber keine 800!
Und man sieht ja auf meinem Foto auch den schwarzen Lack und da drunter direkt die Spachtelmasse
Hallo Megane,
das war mir klar, dass da gepfuscht und verdeckt wurde. Das erklärt die Garantiebereitschaft des Importeurs. Auf Garantie neu lackieren löst das Problem leider nicht. Das einzig akzeptable ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dir gegenüber ist es unerheblich, ob der Händler den Schaden gewusst hatte oder nicht. Er steht Dir gegenüber in der Pflicht. Notfalls kommst Du über einen Rechtsanwalt nicht umhin. Achte auf Formfehler, um Deine Ansprüche nicht zu schmälern oder gar zu verwirken.
Liebe Grüße
Udo
Der Importeur hat bisher gar nichts gesagt ob er das lack ausgebessert wird ( also Mitsubishi ).....Im Gegenteil.Mich hat gewundert dass meine Mitsubishi Werkstatt den Lackschaden nicht mal genauer überprüft hat bevor Ansprüche wegen Garantie an Mitsubishi gestellt werden.
Das Autohaus bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe hat was gelabert von neu lackieren aber ich ahbe das erst mal in einer Lackiererei prüfen lassen nachdem ich mit dem 9,99 Euro Lackdichtenmessstift 800 mm gemessen habe.
Und wenn die Aussage dass ich Blutdruck von 200 habe und ich wenn nicht gewandelt wird ein Formfehler ist dann habe ich halt wohl nen Fehler gemacht!"
Was anderes wie Wandlung akzeptiere ich nicht!!
Ich denke, dass du hier ohne Anwalt nicht weiterkommen wirst. Der wird Fristen setzen und ggfls. eine Klage gegen das Autohaus in Neuss einreichen. Diese "Sprache" werden sie dann wohl verstehen. Ohne Anwalt werden sie dich hinhalten bis vielleicht irgendwelche (für sie günstige) Fristen verstrichen sind. Dieses Risiko würde ich nicht eingehen wollen. Also ab zum RA für Vertragsrecht, wenigstens zu einer Erstberatung.
Gruß, amotion
naja....ich habe das letzte Woche gemeldet...ich gebe denen diese Woche noch und habe denen auch mit Anwalt gedroht....falls bis Freitag keine Reaktion bzw. die Wandlung schriftlich bestätigt wird dann gehts zum Anwalt....man muss denen ja zumindest die Chance geben!
Falls es dazu kommen sollte dass ich einen Anwalt brauche , und das Autohaus dann *verliert* , werden dann alle Kosten für den Anwalt von denen getragen?
Ich hatte noch nie einen Anwalt und im Internet findet man widersprüchliche Aussagen wegen Zivilrecht
So weit mir bekannt ist, kann das der Richter im Zivilprozess im Urteil festlegen. Eventuell muss ja auch noch ein Gutachter hinzugezogen werden, der sich das Dach mal genauer anschaut. Ein Anwalt könnte dem Autohaus auch mit strafrechtlichen Konsequenzen drohen, denn die haben dich ja vermutlich zumindest fahrlässig "betrogen" und dir einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft. Das dürfte sie nicht kalt lassen. Ein Hinweis auf eine Bewertung im Internet, sofern sie von dir nicht als "Bedrohung" formuliert wird, kann manchmal auch Wunder bewirken.
Gruß, amotion
Mir drängt sich da noch eine Frage auf: Wenn das Dach einen Hagelschaden (-schauer) abbekommen haben sollte, was ist dann mit der Motorhaube passiert? Hat die bis zur Frontscheibe während des Hagelschauers unter einem Carport gestanden oder ist sie möglicherweise ausgetauscht und anschließend lackiert worden? Vllt. kann eine Lackiererei hierzu Aufschluss geben. Der ganze Sachverhalt ist schon recht merkwürdig.
Gruß, amotion
Die Frage ist ob es wirklich ein Hagelschaden war. An der Motorhaube ist nichts komisches zu messen oder zu sehen. Was mir ABER noch eingefallen ist. Beim Kauf gab es ein Gutachten welches ich aber NICHT ausgehändigt bekommen habe ( stand was von kleinem Steinschlageschaden Motorhaube welcher aus da ist aber sehr klein )
Aber so ein Gutachter hätte das doch am Dach mit Lackprüfung gemessen oder??
Ja ich weiss, alleine dass die das Gutachten nicht ausgehändigt haben, hätte mich misstrauisch werden sollen.