Beiträge von Landei

    Seit dem Kartenupdate werden bei mir auch falsche erlaubte Höchstgeschwindigkeiten angezeigt, in einigen Ortschaften "darf" ich jetzt 70 oder sogar 100 fahren und dafür außerhalb plötzlich nur noch 70 oder gar 30. Ich habe den Warnton ausgeschaltet, das Auto würden sonst nur noch piepen....

    gehört denn Mazda auch zur Renault-Nissan-Allianz?

    Renault, Dacia und Nissan war mir bekannt.

    Ebenso kennt man das "Veredeln durch Austausch des Markenzeichens" von Mercedes (Kangoo wurde zu Citan, bzw. T) , Opel hatte den Traffic mit seinem Blitz versorgt und nun gibt es ja auch Clio und Captur als Mitsubishi.

    Ja, als das passierte, waren die Scheinwerfer nicht auf AUTO, sondern auf dem nächsten, und das ist nur Tagfahrlicht ... aber das ist jetzt schon seit ein paar Wochen so. Ich habe es wieder auf Auto gestellt. Ich weiß nicht, wie es bei eurem Auto aussieht, aber bei meinem sind immer die Rücklichter an, wenn das Tagfahrlicht eingeschaltet ist (es ist, als ob das Auto hinten ein Tagfahrlicht haben soll). Ich habe viele Renault Capturs gesehen, die das nicht haben. Grundsätzlich sind die Rücklichter immer an. Es ist die neue EU-Norm?

    Bei meinem Captur gibt es beim Lichtschalter keine "Stellung" Tagfahrlicht.

    Das Tagfahrlicht ist immer aktiviert und geht an (vorne) sobald der Motor läuft, Wenn der Motor ausgestellt wird geht auch das TFL wieder aus.

    Nächste Stufe ist Standlicht, dann gehen auch hinten die Lichter an und das Tagfahrlicht vorne wird gedimmt auf Standlichtniveau. Diese Beleuchtung bleibt auch nach Verschließen des Fahrzeugs an.

    Und in der Stellung Fahrlicht gehen die Hauptscheinwerfen zusätzlich an.

    Dann gibts noch Automatisch, dann macht der Captur alles von allein, nur bei Nebel muss man dann nachhelfen.

    Wie kann ich dann das Auto an der Straße mit Standlicht parken? Das Standlicht muss auch bei verriegeltem Auto weiter leuchten, ich kann das Auto doch nicht unverschlossen abstellen.

    Die Daten stehen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Beiblatt zum Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II),

    das Herstellungsdatum unter Punkt 0.11.