Beiträge von amotion

    Ohne Versicherung würde ich mich bei dieser Gemengelage nicht auf einen Rechtsstreit einlassen wollen. Frag nach, ob der Händler immer noch bereit ist, dass das Dach auf seine Kosten neu lackiert wird. Dann ist das Auto doch eigentlich wieder okay. Vielleicht macht er ja auch noch weitere Zugeständnisse wie Leihwagen etc., wenn du anklingen lässt, dass du dieses kulante Verhalten positiv im I-Net erwähnen wirst.


    Die Klagegeschichte (ohne RS-Vers.) wird dich vermutlich nur unnötig Geld kosten und auch wenig zielführend sein. Das wäre mein Deal-Vorschlag. Mit RS-Vers. ohne SB würde ich allerdings den "harten" Weg gehen, denn dann wären auch die (möglichen) Gutachterkosten inkludiert.


    Gruß, amotion

    Ich habe in meinem Autoleben bestimmt so an die 45 Autos gekauft und auch wieder verkauft bzw. in Zahlung gegeben. Dabei habe ich noch nie erlebt, dass der Händler jemals eine Lackprüfung an meinen Gebrauchtautos vorgenommen hat, selbst nicht bei meinem 8,5 Jahre alten 5er BMW mit 213.000 km, den ich für den ASX 1 in Zahlung gegeben habe. Und dein ASX 2 war ja auch erst ein Jahr alt, als der Händler das Auto angekauft hat, ihm da zu unterstellen, er hätte eine Lackprüfung durchführen müssen, obwohl der Erstbesitzer Unfallfreiheit schriftlich bestätigt, halte ich schon für konstruiert.


    Als du den fehlenden Stopfen an der Heckklappe entdeckt hast, wäre wohl der richtige Zeitpunkt gewesen, den Händler anzusprechen, aber hätte, hätte Fahrradkette. Hinterher ist man immer schlauer, leider.


    Gruß, amotion

    Dazu müsste der Händler aber von dem Schaden bzw. der unsachgemäßen Schadensbeseitigung gewußt haben, wovon ich nicht ausgehe, da der Erstbesitzer ihm gegenüber beim Verkauf die Unfallfreiheit bescheinigt haben dürfte. Darauf hat sich der weiterverkaufende Händler verlassen. Ich wüsste grad nicht, wie er hier eine "arglistige Täuschung" begangen haben könnte. Wenn, dann hat der Händler allenfalls fahrlässig gehandelt, weil er sich ungeprüft auf die Bestätigung der Unfallfreiheit durch den Erstbesitzer verlassen hat.


    Und er kann immer noch behaupten, dass die unsachgemäße Reparatur in deiner Besitzerzeit stattgefunden hat.


    Bei dieser Gemengelage von einer 80-prozentigen Erfolgsaussicht zu sprechen, halte ich schon für sehr ambitioniert. Aber Versuch macht klug.


    Gruß, amotion

    Für mich ist wichtig, dass ein Auto im Innenraum keine Geräusche macht (Klappern, Knarzen, Knistern). Habe gerade einen Testbericht gelesen, wonach Mazda CX 60, BMW X3, Hyundai Santa Fe im Innenraum geklappert haben. Das sind Autos, die mehr als 65.000 € kosten.


    Ein Dacia Sandero im gleichen Heft für 13.000 €, hat keinen Mucks von sich gegeben.


    Gruß, amotion

    Super, herzlichen Dank für deinen überaus ausführlichen Bericht. Hatte vor dem Verkauf des ASX 2 auch damit geliebäugelt, mir einen Duster zu kaufen, aber nach deinem Bericht bin ich froh, dass es der ASX 2 geworden ist.


    Gruß, amotion

    Schäden, die auf dem Transportschiff passieren, werden mitunter direkt am Hafen in dafür eingerichteten Werkstätten repariert, ebenso auch Umrüstungen für den deutschen Markt. Mitunter werden dort auch AHKen noch nachträglich angebaut. Das alles ist gar nicht mal so selten.


    Gruß, amotion


    P.S: Viel Glück für morgen beim RA

    Gegenfrage: Warum sollte der Händler nach über einem Jahr Haltedauer bei dir glauben, dass es nicht während dieser Zeit doch bei dir passiert ist. Der hat doch nicht das geringste Interesse daran, den Vertrag zu wandeln, sondern wird versuchen, dein Ansinnen in irgendeiner Form "abzuwimmeln", zumal er sich vermutlich selbst als Betrogener/Geschädigter sieht.


    Das Angebot einer Neulackierung kostet den Händler nicht viel und er kann sich als sehr kulant darstellen (wg. Bewertung Internet z.B.). Aber das kann ja dein RA am Montag checken und entsprechend bewerten. Wünsche erfolgreiches Gelingen und ein schönes Nikolausweekend.


    Gruß, amotion

    Ich sehe allerdings noch eine weitere Herausforderung: Wenn ich die Historie deines Autos richtig verfolgt habe, dann hat der Erstbesitzer dem "Fähnchenhändler" beim Verkauf an diesen schriftlich bestätigt, dass das Auto unfallfrei ist. Der Händler hat sich auf diese Bestätigung verlassen und dir das Auto als unfallfrei verkauft. Dazwischen wird das Auto ja wohl nur beim Händler gestanden haben und dem Auto dürfte in dieser Zeit wohl auch nix "passiert" sein, wofür er ausreichend Zeugen haben dürfte. Ergo wird er versuchen, den Dachschaden mit der mangelhaften Reparatur in deinen Besitzzeitraum zu verlegen bzw. es zumindest so zu behaupten.


    Ob ein Gutachter feststellen kann, wann die Ausbesserung bzw. Nach-Lackierung stattgefunden hat, weiß ich nicht. Kann dein RA aber sicherlich herausfinden.


    Viel Erfolg! Gruß, amotion