Beiträge von amotion

    Gegenfrage: Warum sollte der Händler nach über einem Jahr Haltedauer bei dir glauben, dass es nicht während dieser Zeit doch bei dir passiert ist. Der hat doch nicht das geringste Interesse daran, den Vertrag zu wandeln, sondern wird versuchen, dein Ansinnen in irgendeiner Form "abzuwimmeln", zumal er sich vermutlich selbst als Betrogener/Geschädigter sieht.


    Das Angebot einer Neulackierung kostet den Händler nicht viel und er kann sich als sehr kulant darstellen (wg. Bewertung Internet z.B.). Aber das kann ja dein RA am Montag checken und entsprechend bewerten. Wünsche erfolgreiches Gelingen und ein schönes Nikolausweekend.


    Gruß, amotion

    Ich sehe allerdings noch eine weitere Herausforderung: Wenn ich die Historie deines Autos richtig verfolgt habe, dann hat der Erstbesitzer dem "Fähnchenhändler" beim Verkauf an diesen schriftlich bestätigt, dass das Auto unfallfrei ist. Der Händler hat sich auf diese Bestätigung verlassen und dir das Auto als unfallfrei verkauft. Dazwischen wird das Auto ja wohl nur beim Händler gestanden haben und dem Auto dürfte in dieser Zeit wohl auch nix "passiert" sein, wofür er ausreichend Zeugen haben dürfte. Ergo wird er versuchen, den Dachschaden mit der mangelhaften Reparatur in deinen Besitzzeitraum zu verlegen bzw. es zumindest so zu behaupten.


    Ob ein Gutachter feststellen kann, wann die Ausbesserung bzw. Nach-Lackierung stattgefunden hat, weiß ich nicht. Kann dein RA aber sicherlich herausfinden.


    Viel Erfolg! Gruß, amotion

    Moin, die werden dich mürbe machen und ohne RA kalt abtropfen lassen. Habe mal gelesen, dass es Internet-Anwälte gibt, die auf Erfolgsbasis arbeiten. Vielleicht einfach mal googeln.


    Trotzdem noch ein schönes Wochenende. Gruß, amotion


    Ich habe meinen Vertrag beim LVM ohne SB. Die sind sehr kulant. Musste vor 20 Jahren das Land Bayern als Träger eines Kreiskrankenhauses wegen eines Arztfehlers verklagen mit Gutachter und Kammertermin in Regensburg, lief alles glatt.

    Du brauchst allerdings nur einen, der auf Vertragsrecht spezialisiert ist. Verkehrsrecht dürfte hier nicht relevant sein. Ich bin schon sehr gespannt, wie der Fall ausgehen wird.


    Ich selbst hätte mit meiner Rechtsschutzvers. im Rücken schon längs einen RA am Start. Habe zweimal einen Neuwagen nach anwaltlicher Beratung, die beide schon auf mich zugelassen waren, nicht abgenommen. Der 1. war ein Renault, bei dem die Werkstatt nicht mit dem Einbau (Elektrik) der AHK klargekommen ist. Ich hatte schon den Blumenstrauß im Kofferraum und bin gerade vom Hof gefahren, als ich festgestellt habe, dass das Auto nicht "blinkt". Also sofort zurück. Die haben dann dicke Bücher gewälzt und den halben Innenraum auseinander genommen, überall waren nur Kabelbäume zu sehen. RA sagt, Abnahme verweigern, Auto stehen lassen und Altwagen wieder mitnehmen. Habe von denen nie wieder etwas gehört.


    Der 2. war ein Daihatsu. Als ich ihn mir bei der Abholung angesehen habe, war der komplette Innenraum /Neuwagen! mit Kratzern in den Verkleidungen versehen.

    Auf Nachfragen wurde mir gesagt, dass das Auto am Wochenende davor in der Innenstadt von Münster bei einer Autoshow eingesetzt war, vermutlich als "Kinderspielplatz". RA sagt am Telefon: Abnahme verweigern und Altwagen mitnehmen. Habe von denen auch nie wieder etwas gehört.


    Gruß, amotion

    Mir drängt sich da noch eine Frage auf: Wenn das Dach einen Hagelschaden (-schauer) abbekommen haben sollte, was ist dann mit der Motorhaube passiert? Hat die bis zur Frontscheibe während des Hagelschauers unter einem Carport gestanden oder ist sie möglicherweise ausgetauscht und anschließend lackiert worden? Vllt. kann eine Lackiererei hierzu Aufschluss geben. Der ganze Sachverhalt ist schon recht merkwürdig.


    Gruß, amotion

    So weit mir bekannt ist, kann das der Richter im Zivilprozess im Urteil festlegen. Eventuell muss ja auch noch ein Gutachter hinzugezogen werden, der sich das Dach mal genauer anschaut. Ein Anwalt könnte dem Autohaus auch mit strafrechtlichen Konsequenzen drohen, denn die haben dich ja vermutlich zumindest fahrlässig "betrogen" und dir einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft. Das dürfte sie nicht kalt lassen. Ein Hinweis auf eine Bewertung im Internet, sofern sie von dir nicht als "Bedrohung" formuliert wird, kann manchmal auch Wunder bewirken.


    Gruß, amotion

    Ich denke, dass du hier ohne Anwalt nicht weiterkommen wirst. Der wird Fristen setzen und ggfls. eine Klage gegen das Autohaus in Neuss einreichen. Diese "Sprache" werden sie dann wohl verstehen. Ohne Anwalt werden sie dich hinhalten bis vielleicht irgendwelche (für sie günstige) Fristen verstrichen sind. Dieses Risiko würde ich nicht eingehen wollen. Also ab zum RA für Vertragsrecht, wenigstens zu einer Erstberatung.


    Gruß, amotion

    Ist auch nicht wirklich wichtig, da ich eh nur Neuwagen beim Markenhändler kaufe.


    Im Gegensatz zu dir, bin ich heilfroh, dass ich noch das Vorfacelift mit viel Chrom bekommen habe. Die Assistenzsysteme habe ich eh alle deaktiviert und ich brauche auch kein Google im Auto und möchte schon gar nicht ständig online sein, damit irgendwelche Updates "over the air" aufgespielt werden können. Dies kann mein Händler bei der nächsten Inspektion machen. Meiner hat jetzt nach 20 Monaten 4200 km gelaufen, ist noch nicht gewaschen worden, läuft nicht im Dunkeln, nicht bei Regen/Schnee oder Streusalz. Steht brav in der Garage und wird nur alle 2 Wochen zum Getränkeholen benutzt. Rentner halt!


    Gruß, amotion

    Wer ist denn dieser große "Fähnchenhändler" in Neuss, ist nur ca. 50 KM von hier entfernt, habe dort mal gearbeitet.


    Optimal wäre es, wenn er das Auto zurücknehmen würde. Deshalb würde ich auch die Anwaltskarte erst zücken, wenn er sich weigern sollte. Wenn er nicht für den Schaden verantwortlich ist, wird er sich dann wohl den ersten Käufer vorknüpfen usw.. Einer von den Dreien vor dir wird dann vor Gericht irgendwann die "Arschkarte" haben. Ich wünsch dir viel Erfolg. So richtig glücklich warst du ja von Anfang an nicht wirklich mit deinem ASX.


    Gruß, amotion

    Okay, dein "Freundlicher" in deinem Wohnort geht also davon aus, dass die mangelhafte Lackierung bzw. der Schaden beim Herstellungsprozess im spanischen Werk entstanden ist.


    Kennt er denn jetzt die neue Sachlage, denn danach könnte eine äußerst schlechte Schadensbeseitigungslackierung sowohl beim 1. Mitsu-Händler als auch beim 1. Käufer oder beim "Fähnchenhändler" entstanden sein.


    Für mich wäre nicht Mitsubishi der korrekte Ansprechpartner, sondern der "Fähnchenhändler", der dir das Auto als unfallfrei verkauft hat. Nach meiner (laienhaften) Rechtsauffassung müsste bzw. könnte nur dieser das Auto zurücknehmen, aber nicht der Hersteller, sorry. D.h., du müsstest einen Anwalt an den Start bringen bzw. den "Fähnchenhändler" erstmal mit dem Sachverhalt konfrontieren und seine Reaktion abwarten.


    Sollte sich Mitsu auf einen Garantiefall mit einer Dachneulackierung einlassen, dann wäre das der berühmte Spatz in der Hand.


    Gruß, amotion