Okay, dein "Freundlicher" in deinem Wohnort geht also davon aus, dass die mangelhafte Lackierung bzw. der Schaden beim Herstellungsprozess im spanischen Werk entstanden ist.
Kennt er denn jetzt die neue Sachlage, denn danach könnte eine äußerst schlechte Schadensbeseitigungslackierung sowohl beim 1. Mitsu-Händler als auch beim 1. Käufer oder beim "Fähnchenhändler" entstanden sein.
Für mich wäre nicht Mitsubishi der korrekte Ansprechpartner, sondern der "Fähnchenhändler", der dir das Auto als unfallfrei verkauft hat. Nach meiner (laienhaften) Rechtsauffassung müsste bzw. könnte nur dieser das Auto zurücknehmen, aber nicht der Hersteller, sorry. D.h., du müsstest einen Anwalt an den Start bringen bzw. den "Fähnchenhändler" erstmal mit dem Sachverhalt konfrontieren und seine Reaktion abwarten.
Sollte sich Mitsu auf einen Garantiefall mit einer Dachneulackierung einlassen, dann wäre das der berühmte Spatz in der Hand.
Gruß, amotion