Lack auf Dach gerissen!

  • Im Brief/Zulassungsbescheinigungen Teil II sind heutzutage aus Datenschutzgründdn keine Vorbesitzer mehr zu finden.


    Und wie gesagt, erstmal abwarten, was der Mitsubishihändler sagt und das dann schriftlich von ihm.

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    ab Werk Version 283C31519R,

    ab 03/24 die 283C37784R,

    ab 05/25 (FOTA) 283C33813R

    mit Karten 2026.V1, OOONO-Besitzer und Verwender ;)

  • Okay blauer Knappe, danke für die Info. Da ich nur Neuwagen kaufe und immer der erste Halter bin, ist mir das noch gar nicht bekannt gewesen.


    Gruß, amotion


    Äh, wie bekomme ich denn dann heraus, ob mein "Neuer" eine Tageszulassung ist und wie viele Vorbesitzer er hatte. Wäre ja auch für den Weiterverkauf von Bedeutung.


    Habe die Antwort auf meine Frage gerade gefunden: 1. über das Datum der Erstzulassung und 2. über die Anzahl der Vorhalter.


    Vielleicht lässt sich der Vorbesitzer ja auch über eine Eintragung im Service-Heft ermitteln. Bei Mitsu ist das ja noch alles analog auf Papier mit Kugelschreiber. Kompliziert wird es allerdings dann, wenn der Vorbesitzer da etwas gegenüber dem Händler verschwiegen haben sollte. Zusätzlich sollte vielleicht auch mal gegoogelt werden, was "unfallfrei" bedeutet, denn ein Schaden muss ja nicht immer zwingend durch einen Unfall im Straßenverkehr entstanden sein (ein Auto,das von der Hebebühne fällt, ist kein Unfallauto, muss aber vielleicht doch neulackiert werden, nur so als Beispiel).

    ASX II, EZ 03.2024, 158 PS, 7-GangDSG, weiß-schwarz, SoMo Select, Schmutzfänger, Ganzjahresreifen, abn. AHK, 8 Jahre Garantie bis 160.000 km

    3 Mal editiert, zuletzt von amotion () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Das stimmt zumindest bei mir nicht. Im Brief sind beide Vorbesitzer ( Autohaus und der Käufer ) eingetragen und ich hatte mit dem 2. Besitzer auch Kontakt und er sagte dass an dem Auto nichts dran ist. Ich werde den trotzdem nochmal anrufen ebenso das Autohaus wo der Wagen als erstes zugelassen war!

    ASX Phase 1 , Hybrid TOP 1,6 l, Automatik

  • Hab mal gegooglet, es gibt unterschiedliche Aussagen.


    Der ADAC schreibt, dass die letzten zwei Vorhalter namentlich erwähnt sind, andere Quellen sprechn von 1 Vorbesitzer und andere wiederum von nur der Anzahl aus Datenschutzgründen.

    Komisch.

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  • Habe nun nochmal mit dem Verkäufer telefoniert nachdem ich


    1: Das Autohaus kontaktiert habe auf das das Auto zuerst zugelassen war( die sagen bei denen war nichts mit Schaden und haben das Fahrzeug mit 3.000 Kilometer an einen Kunden verkauft

    2. Den Zweitbesitzer habe ich auch erreicht und bei dem bin ich mir nicht sicher ob er nicht doch was verschwiegen hat als er das Fahrzeug dem Autohaus verkauft hat ( bei dem ich ja schlussendlich das Fahrzeug erworben habe )


    Fakt ist dass ich nun nochmal dem Autohändler geschrieben habe dass ich mich alleine mit der Kostenübernahme der Neulackierung nicht zufrieden gebe und dass eine nicht geringe Wertminderung ja vorhanden ist.

    Die haben mich nun zurückgerufen und gesagt ich solle das alles genau prüfen lassen ob mit dem Fahrzeug sonst noch was war.

    Zumindest etwas. Trotzdem werde ich eine Beratung beim Anwalt mit dem Sachverhalt machen


    Und halt dann noch warten was Mitsubishi schreibt

  • Hallo,


    viel Erfolg.

    (Ich würde den Anwalt erst kontaktieren, wenn dir alle Infos vorliegen und der Händler sich auf Basis der Aussage des Mitsubishihändlers nochmal geäussert hat)

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  • Gibt Neuigkeiten


    Mitsubishi wollte von dem Händler einen Kostenvoranschlag( ich raffs nicht weil....


    - wie eine Lackiererei nun festgestellt hat wurde das komplette Dach mit 850 mm gespachtelt....keine Ahnung wo wann wie da was passiert ist.


    Am Ende war es der Händler welcher nun auch den garantiefall eingereicht hat? Aber was soll der mit dem Wagen angestellt haben ....und der war auch nie länger als 2 tage dort


    Ich habe auch den Verkäufer kontaktiert und eigentlich bestehe ich auf Wandlung weil was weiss ich was noch gemacht wurde..nachgeschweisst etc?....

    Anwalt habe ich bisher noch nicht da sich der Händler besser einigermassen korrekt verhält

    ASX Phase 1 , Hybrid TOP 1,6 l, Automatik

  • Wie ich erwähnt habe, lag ich mit meiner Vermutung nach betrachten des Risses dann doch richtig.

    Du schreibst das das ganze Dach lackiert und gespachtelt wurde.

    Also habe ich wahrscheinlich auch Recht gehabt, das es sich um einen Hagelschaden handelt.


    Mal abgesehen davon das dieser dann aber auch nicht fachgerecht beseitigt wurde.

    Weil das macht man so nicht.

    Das wirft eine neue Vermutung auf, das jemand sich nach dem Hagelschaden das Geld der Versicherung mit Vollkasko einbehalten wollte, und den Schaden selber im Auftrag hat günstiger beseitigen lassen.Natürlich mit dem Ziel den Wagen dann in Zahlung zu geben.


    Also in so Fern und das es sich hierbei eindeutig um einen Unfallwagen handelt, würde ich den Händler höflich anbieten, wie er dir entgeben kommt so das du den Wagen zurückgeben kannst.


    Wie ihr euch einigt ist ja dann deine Sache.Geld zurück, anderes Fahrzeug,Ausgleichzahlung,Neulackierung oder oder.

    Sollte er sich nicht eindeutig auf das Gespräch einlassen, bleibt nach Erwähnung, das man ungern einen Anwalt zur Klärung hinzu ziehen möchte, leider nur dieser Gang.


    Aber wie du sagst, würde ich mich auch nicht abspeisen lassen.

    Captur II 1.0 TCe 90 in Rauch-Blau (RPE). 91 PS (67 kW), 999 ccm

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    Software Version: 283C33813R am 07.05.2025 (FOTA)

    Karten 2026.V1(2025.06) am 10.10.2025 (Toolbox 4.1.7)

  • Ja ich denke auch dass der Mann welcher den Wagen an das Autohaus verkauft hat, damit was zu tun hat oder sogar dass im Autohaus das Auto draussen stand und nen Hagelschaden hatte, aber die hätten das doch fachgrecht repariert?


    Aber genausowenig verstehe ich meinen Händler der das nicht gesehen hat dass das gespachtelt wurde, und sogar nun nen Garantiefall eröffnet hat aber selbst wenn Mitsubishi das zahlt bringt mir das nix da ich so ein Auto für soviel Geld nicht möchte


    Auch verstehe ich nicht wieso der Händler welcher das Auto von dem Mann abgekauft hat die Lackdichte nicht misst und man sieht auf dem Foto ja sogar Orangenhaut .....


    Egal...Wenn die mir nun schreiben dass die eine Wandlung ablehnen werde ich einen Anwalt nehmen weil egal wie der Wagen repariert wird , ich müsste immer daran denken dass ich nen Auto habe welches nen Spachteldach hat oder halt nen repariertes Dach , abgesehen von diesen komischen Knackgeräuschen und da meine ich nicht die renault typischen Knarzgeräusche.


    Auf jeden Fall war der 9,99 Lackdichtenprüfstift die beste Investition seit langem*lol*

  • Nur damit ich die Reihenfolge richtig verstehe:


    - der Händler hat das Auto als Neuwagen an einen Privatkäufer verkauft


    - dieser hat das Auto dann wieder beim Händler in Zahlung gegeben für einen anderen neuen Mitsubishi


    - dann kommst du ins Spiel und kaufst den ASX, richtig?


    Wenn ich recht erinnere, dann war doch auch ein Problem mit der Heckklappe.


    Gruß, amotion

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