Beiträge von amotion

    Wenn nicht sogar zu 100 %!. Ich frage mich mittlerweile allerdings, welche Erwartung du an "uns hier im Forum" hast. Möchtest du von uns die ultimative Empfehlung, weil du dich selbst nicht traust, eine Entscheidung zu treffen. Dieses "Spielchen" hatten wir doch schon vor einiger Zeit im ASX-Forum, als es darum ging deinen ASX 2, Phase 1, für 10.400 € Aufpreis gegen einen der Phase 2 zu tauschen. Da hast du dich auch nicht entscheiden können und wolltest den ultimativen Tipp des Forums bekommen.


    Sorry, aber ich bin jetzt raus aus dieser "Geschichte".


    Gruß, amotion

    Sorry, aber der Händler hat ja die schriftliche Bestätigung des Vorbesitzers, dass das Auto unfallfrei übergeben wurde, wo soll da die "arglistige Täuschung" herkommen??? Allein die Formulierung: "Selbst wenn er angeblich nichts wußte" bietet schon reichlich Interpretationsspielraum.


    Leztendlich wird er sich darauf berufen, dass der Schaden und die mangelhafte Reparatur in deiner Halterzeit erfolgt ist. Wie willst du da das Gegenteil beweisen?

    Durch eine eidesstattliche Versicherung oder was schwebt dir da vor?


    Gruß, amotion

    Welche Forderungen soll er denn stellen? Bei Drohung mit einem RA machen die doch sofort dicht, weil sie wissen, dass sie die (wesentlich) besseren Karten haben. Und wie gesagt, dass die Erfolgsquote bei dieser Gemengelage bei 80 % liegen könnte, halte ich für sehr ambitioniert. Für einen Zivilprozess ist der Streitwert mit ca. 25.000 bis 30.000 € auch nicht gerade niedrig und daran bemessen sich sowohl die Anwalts- als auch die Prozesskosten. Hinzu kämen u.U. auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite und eines Gutachters, wenn der Prozess in die Hose geht.


    Mein Tipp: Freundlich nachfragen, ob der "Fähnchenhändler" noch bereit ist, die Neulackierung des Daches zu übernehmen. Wenn nicht, dann lass es in einer Lackiererei bei dir vor Ort machen, ist immer noch wesentlich günstiger, als die (gesamten) Prozesskosten zu tragen. Hinzu kämen noch deine Fahrt- und evtl. Übernachtungskosten nach/in Neuss, denn Neuss wäre der Gerichtsort.


    Gruß, amotion

    Hört sich gut an! Einfach mal anfragen. Es gibt auch Anwälte, die auf Erfolgsbasis arbeiten. Dann hätte er auch eine realistische Einschätzung, ob der Sachverhalt eine Chance hätte. Probieren geht halt über Studieren.


    Gute Nacht, amotion

    Ohne Versicherung würde ich mich bei dieser Gemengelage nicht auf einen Rechtsstreit einlassen wollen. Frag nach, ob der Händler immer noch bereit ist, dass das Dach auf seine Kosten neu lackiert wird. Dann ist das Auto doch eigentlich wieder okay. Vielleicht macht er ja auch noch weitere Zugeständnisse wie Leihwagen etc., wenn du anklingen lässt, dass du dieses kulante Verhalten positiv im I-Net erwähnen wirst.


    Die Klagegeschichte (ohne RS-Vers.) wird dich vermutlich nur unnötig Geld kosten und auch wenig zielführend sein. Das wäre mein Deal-Vorschlag. Mit RS-Vers. ohne SB würde ich allerdings den "harten" Weg gehen, denn dann wären auch die (möglichen) Gutachterkosten inkludiert.


    Gruß, amotion

    Ich habe in meinem Autoleben bestimmt so an die 45 Autos gekauft und auch wieder verkauft bzw. in Zahlung gegeben. Dabei habe ich noch nie erlebt, dass der Händler jemals eine Lackprüfung an meinen Gebrauchtautos vorgenommen hat, selbst nicht bei meinem 8,5 Jahre alten 5er BMW mit 213.000 km, den ich für den ASX 1 in Zahlung gegeben habe. Und dein ASX 2 war ja auch erst ein Jahr alt, als der Händler das Auto angekauft hat, ihm da zu unterstellen, er hätte eine Lackprüfung durchführen müssen, obwohl der Erstbesitzer Unfallfreiheit schriftlich bestätigt, halte ich schon für konstruiert.


    Als du den fehlenden Stopfen an der Heckklappe entdeckt hast, wäre wohl der richtige Zeitpunkt gewesen, den Händler anzusprechen, aber hätte, hätte Fahrradkette. Hinterher ist man immer schlauer, leider.


    Gruß, amotion

    Dazu müsste der Händler aber von dem Schaden bzw. der unsachgemäßen Schadensbeseitigung gewußt haben, wovon ich nicht ausgehe, da der Erstbesitzer ihm gegenüber beim Verkauf die Unfallfreiheit bescheinigt haben dürfte. Darauf hat sich der weiterverkaufende Händler verlassen. Ich wüsste grad nicht, wie er hier eine "arglistige Täuschung" begangen haben könnte. Wenn, dann hat der Händler allenfalls fahrlässig gehandelt, weil er sich ungeprüft auf die Bestätigung der Unfallfreiheit durch den Erstbesitzer verlassen hat.


    Und er kann immer noch behaupten, dass die unsachgemäße Reparatur in deiner Besitzerzeit stattgefunden hat.


    Bei dieser Gemengelage von einer 80-prozentigen Erfolgsaussicht zu sprechen, halte ich schon für sehr ambitioniert. Aber Versuch macht klug.


    Gruß, amotion

    Für mich ist wichtig, dass ein Auto im Innenraum keine Geräusche macht (Klappern, Knarzen, Knistern). Habe gerade einen Testbericht gelesen, wonach Mazda CX 60, BMW X3, Hyundai Santa Fe im Innenraum geklappert haben. Das sind Autos, die mehr als 65.000 € kosten.


    Ein Dacia Sandero im gleichen Heft für 13.000 €, hat keinen Mucks von sich gegeben.


    Gruß, amotion