John F Die Anhängelast bezieht sich auf den Anhänger selber der bis zu 1200kg wiegen darf wenn er gebremst ist. Ungebremst wären das immer noch stolze 750kg.
Soll also heißen, das nicht der gesamte Zug 1200kg wiegen darf, sondern Anhänger bis 1200kg gebremst + Zugfahrzeug (je nach Modell 1200-1600kg) = 2400-2800kg
Was jetzt noch zu beachten wäre: Wann und welchen Führerschein hast du gemacht. Seit Anfang 99 gilt ja der B bis 3,5T. Auch im Zugbetrieb! also mit Hänger.
Wer vor 99 den Führerschein gemacht hat, hatte ja noch den Rosa Lappen (3er) bis 7,5T. Dort gilt dann ein Gesamtzuggewicht von 12T!!! was heut der C1E wäre.