Hallo.
Nun, der Kauf beinhaltet 3 Jahre OTA-Updates. Ein Update pro Jahr ist meiner Meinung nach das absolute Minimum, das Renault uns schuldet. Darüber hinaus besteht nach den ersten 3 Jahren immer noch die Möglichkeit, für zusätzliche Jahre OTA-Updates zu bezahlen ...
Mein letztes Update ist das 283C39788R, kam OTA und datiert vom 23.06.2023, also vor mehr als einem Jahr!Beste Grüßen
Rudy
Hallo Rey_a ,
Du hast recht, "ein Update pro Jahr als absolutes Minimum" ist definitv DEINE Meinung. Es ist leider "nur" eine subjektive Wahrnehmung des Kunden und keine rechtliche Verbindlichkeit für den Hersteller.
Du wirst in den vertraglichen Bedingungen Deines Kauf- oder Leasingvertrages bzw. in den AGBs von Renault keine Zusage hinsichtlich einer garantierten Mindestanzahl an bereitgestellten SW-Versionen finden. Die Dienstleistung "Remote Control/Software Download", die man mit Kauf des Neufahrzeugs (3 Jahre) bzw. bei deren Verlängerung (1 bzw 3 Jahre) erwirbt, beinhaltet nur die Möglichkeit, das bei Softwareupdates (Software-Mängel bzw. Funktionsanpassungen aufgrund technisch überholter Implementierung bei gesetzlichen Vorgaben) eine Fernwartungsmöglichkeit (OTA) genützt werden kann, die einen etwaigen Besuch in einer Werkstätte überflüssig macht. Die Entscheidung darüber liegt aber letztendlich beim Hersteller, welchen Weg er wählt, um die Behebung/Funktionsanpassung durchzuführen. Er kann auch den Weg über den Vertragspartner wählen (AH/Werkstätte).
Des Weiteren bezieht sich die Möglichkeit der Softwarepflege nicht nur auf das Multimedia-System "Easylink" sondern auf alle elektronischen Steuerungseinrichtungen (ECUs), die ein Captur beinhaltet und die für Softwarepflege ausgestattet sind.
Ich kann Deinen Unmut und Deine Verärgerung darüber verstehen, aber Ärger und Unmut sind, wie bereits erwähnt, keine rechtliche Verbindlichkeit für den Hersteller, dem entsprechend zu reagieren. Als mündiger Konsument kann ich natürlich die mir zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um einen entsprechenden Mangel am Fahrzeug, der innerhalb der Garantiezeit auftritt (selbstverständlich auch bei verlängerten Garantiezeiten), dem Hersteller bzw. seinem Vertragspartner (Autohaus/Werkstätte) zu melden und zur Behebung aufzufordern.
Ich habe aber definitiv keine rechtliche Möglichkeit, ein garantiertes Minimum an Upates zu verlangen und sie auch zu bekommen. Ich habe "nur" das Recht auf Bebebung eines Garantiemangels oder die entsprechende Vergütung bei Nichtbehebarkeit.
Beste Grüße
Helmut ![]()
PS.: Fand diesen Artikel zum Thema "Wie lange muss ein Produkt (IT) aktuell gehalten werden", recht aufschlussreich: