Beiträge von Createur de malheur

    Hallo zusammen,


    der Servicetermin am 29.11. wurde zwischenzeitlich vom Händler bestätigt.


    Raussaugen und eine Fahrzeugwäsche (eigene Waschanlage) sind inklusive.


    Als Extrawunsch habe ich noch das Putzen der inneren Fenster angegeben.


    Angeblich dauert die Inspektion nur ~ 1,5 Stunden, so dass ich da darauf warten werde.


    vG

    Jürgen

    Hallo Udo,


    zeitlich passt mir das am besten, da ich als Vertreter unregelmäßige Arbeitszeiten habe.

    Und da ich ab dem 29.11. 2 Wochen Urlaub habe, so würde das gut passen.


    Wenn jetzt allerdings die Werkstatt den Termin kurzfristig nach hinten verschieben würde, wie würde es sich dann im Extremfall mit Garantie-/Kulanzansprüchen verhalten?


    vG

    Jürgen

    Hallo zusammen,


    ich habe einmal bei meinem Renault Händler per Mail angefragt, ob der 1. KD am 29.11.2021 noch genügt, um keine Garantie-/Kulanzansprüche zu verlieren.

    Die EZ war am 30.11.2020.

    Mal gucken, was die antworten.


    vG

    Jürgen

    Hallo Jürgen,


    im November ist dann die Wartung fällig, aber unbedingt vor dem Zulassungsdatum. Eine Terminüberschreitung könnte Probleme bei der Garantie bringen.


    Liebe Grüße

    Udo


    Hallo zusammen,


    quod erat demonstrandum!


    Heute erreichte mich ein regulär frankierter Brief (also keine Dialogpost/Werbung) von meinem Renault Händler, in dem er mich an dem im November fälligen Kundendienst erinnert.

    In einem Satz heißt es: "Die fristgerechte Einhaltung der Kundendienste ist zudem auch Voraussetzung für eventuelle Garantie- und Kulanzansprüche."


    vG

    Jürgen

    Createur de malheur,

    dein Link führt zur Abofalle dieser Zeitung. Was die Medien diesbezüglich so schreiben, kann man nicht verallgemeinern. Denn jede angestrebte Wandlung ist ein individueller Fall zwischen Kunde und Hersteller, wobei der Händler zwischen zwei Stühlen sitzt. Er wird vom Kunden zu allererst als Bremsklotz angesehen weil er die Forderung des Kunden nicht erfüllt.

    Gruß

    Edgar


    Danke für den Hinweis, ich probiere es noch einmal:


    Rückgaberecht: Ganz perfekt muss der Neuwagen nicht sein
    Der Käufer eines neuen Autos darf es zurückgeben, wenn es erhebliche Mängel hat. Aber wann ist das der Fall? Jedenfalls nicht, wenn der Porsche fährt wie ein…
    www.zeit.de