Ja, ist normal.
Beiträge von Blauer Knappe
-
-
Ich zitiere mal aus dem Netz:
Zitat
Seit dem 1. Juni 2010 – mit Inkrafttreten der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) – kann jeder Neuwagenbesitzer frei entscheiden, ob er die vorgeschriebenen Inspektionen und notwendigen Reparaturen in einer freien Werkstatt, bei einer Autokette oder bei einer Vertragswerkstatt durchführen lässt. Als Kunde ist es auch Ihre Entscheidung, ob Sie ein Original-Ersatzteil oder die günstigere Alternative aus dem freien Handel einbauen lassen. Die gesetzliche Gewährleistung muss hiervon unberührt bleiben. Jedoch sind Sie verpflichtet, die fach- und sachgerechte Inspektion sowie die vorgeschriebenen Inspektionsintervalle für Neuwagen einzuhalten. Ein lückenlos geführtes Scheckheft ist Voraussetzung für Ansprüche auf Sachmängelhaftung.Anders sieht das bei der Anschlussgarantie für Neuwagen bzw. den freiwilligen Garantieangeboten der Hersteller aus, die den Passus “Inspektion in einer Vertragswerkstatt” in den meisten Fällen mit sich führen. Darum noch einmal: Informieren Sie sich unbedingt beim Hersteller bzw. im Serviceheft über die individuellen Garantiebedingungen für Ihr Fahrzeug.
-
Eben deshalb. Ruhe bewaren.

-
Der fährt.......was meinst du exakt ?
Panik ist erstmal nicht angebracht. Abwarten. -
-
Hier läufts. (Wieder ?)
-
Was du nicht sagst......

Endlich jemand der mir den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklärt. Hab ich seit Jahren drauf gewartet. Danke !

So, und jetzt beenden wir bitte den Kindergarten.
-
Ja. Und was habe ich daran nicht „gelesen“ ? Ich habe doch den (Un)sinn der ganzen Geschichte noch betont.
Aber egal. Schon ok. -
-
Ihr redet aneinander vorbei.
Pako schreibt, wie es ist: Mit Auto: 2 Jahre. Ohne Auto 1 Jahr.
Du fragst nach dem Warum.Antwort: Weil es so ist.
