Geht denn das automatische Anklappen bei Verriegelung des Fzg. denn wenigstens?
Nein, es keine Motorik verbaut und auch kein Kabelbaum vorhanden.
Den Nachlass für das Fehlen hätte ich nicht akzeptiert, bzw. nicht in dieser Höhe.
Andere Alternativen über das Zivilrecht würden ihn vermutlich dtl. teurer zu stehen kommen.
De Jure keine Chance. Renault behält sich vor, Ausstattungen jederzeit zu ändern. Sternchentext bei der Ausstattungsliste. Und da es im Kaufvertrag nicht expressis verbis erwähnt ist, No was mit Zivilrecht.
Zudem würde da auch nicht mehr rauskommen, als der Preislistenmehrpreis der Ausstattungsliste von 250€.