Lack auf Dach gerissen!

  • Du brauchst allerdings nur einen, der auf Vertragsrecht spezialisiert ist. Verkehrsrecht dürfte hier nicht relevant sein. Ich bin schon sehr gespannt, wie der Fall ausgehen wird.


    Ich selbst hätte mit meiner Rechtsschutzvers. im Rücken schon längs einen RA am Start. Habe zweimal einen Neuwagen nach anwaltlicher Beratung, die beide schon auf mich zugelassen waren, nicht abgenommen. Der 1. war ein Renault, bei dem die Werkstatt nicht mit dem Einbau (Elektrik) der AHK klargekommen ist. Ich hatte schon den Blumenstrauß im Kofferraum und bin gerade vom Hof gefahren, als ich festgestellt habe, dass das Auto nicht "blinkt". Also sofort zurück. Die haben dann dicke Bücher gewälzt und den halben Innenraum auseinander genommen, überall waren nur Kabelbäume zu sehen. RA sagt, Abnahme verweigern, Auto stehen lassen und Altwagen wieder mitnehmen. Habe von denen nie wieder etwas gehört.


    Der 2. war ein Daihatsu. Als ich ihn mir bei der Abholung angesehen habe, war der komplette Innenraum /Neuwagen! mit Kratzern in den Verkleidungen versehen.

    Auf Nachfragen wurde mir gesagt, dass das Auto am Wochenende davor in der Innenstadt von Münster bei einer Autoshow eingesetzt war, vermutlich als "Kinderspielplatz". RA sagt am Telefon: Abnahme verweigern und Altwagen mitnehmen. Habe von denen auch nie wieder etwas gehört.


    Gruß, amotion

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  • Ja genau. Wenn ich Rechtsschutz hätte wäre ich auch schon zum Anwalt aber wie gesagt. 3 Absagen schon bekommen


    Kennt jemand eine Rechtschutzversicherung welche ich jetzt abschließen könnte, und dann gleich in Anspruch nehmen?

    Weil ich habe gerade Blutdruck.

    Schreiben die doch zurück: Welche Lackstärke hatte das Auto. Du kannst gerne nach Neuss kommen damit WIR das überprüfen. dabei habe ich schon alles detailliert geschildert ( Lackstärke, Lackplatzer etc )

    ASX Phase 1 , Hybrid TOP 1,6 l, Automatik

    Einmal editiert, zuletzt von mgane2024 ()

  • Moin, die werden dich mürbe machen und ohne RA kalt abtropfen lassen. Habe mal gelesen, dass es Internet-Anwälte gibt, die auf Erfolgsbasis arbeiten. Vielleicht einfach mal googeln.


    Trotzdem noch ein schönes Wochenende. Gruß, amotion


    Ich habe meinen Vertrag beim LVM ohne SB. Die sind sehr kulant. Musste vor 20 Jahren das Land Bayern als Träger eines Kreiskrankenhauses wegen eines Arztfehlers verklagen mit Gutachter und Kammertermin in Regensburg, lief alles glatt.

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  • Kennt jemand eine Rechtschutzversicherung welche ich jetzt abschließen könnte, und dann gleich in Anspruch nehmen?


    Hi, da kannst du dich z.b. bei Check24 informieren, da gibt es einige ohne Wartezeit, sprich auf für bereits eingetretene Schäden.


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    Und selbstverständlich wird der Händler bei dem du gekauft hast, das Auto auch persönlich begutachten wollen........und dürfen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Blauer Knappe ()

  • habe einen Anwalt gefunden. Der ist sogar explizit gerade bei Autoverträgen sehr fit. Ist ein Bruder von meinem Kollegen. Habe Montag Termin. Habe kein Bock mehr mich mit dem grossen Gebrauchtwagenhändler in Neuss weiter rumzuärgern. Die hatten ihre Chance aber die Mail von heute schlägt dem fass den Boden aus!

  • Ich sehe allerdings noch eine weitere Herausforderung: Wenn ich die Historie deines Autos richtig verfolgt habe, dann hat der Erstbesitzer dem "Fähnchenhändler" beim Verkauf an diesen schriftlich bestätigt, dass das Auto unfallfrei ist. Der Händler hat sich auf diese Bestätigung verlassen und dir das Auto als unfallfrei verkauft. Dazwischen wird das Auto ja wohl nur beim Händler gestanden haben und dem Auto dürfte in dieser Zeit wohl auch nix "passiert" sein, wofür er ausreichend Zeugen haben dürfte. Ergo wird er versuchen, den Dachschaden mit der mangelhaften Reparatur in deinen Besitzzeitraum zu verlegen bzw. es zumindest so zu behaupten.


    Ob ein Gutachter feststellen kann, wann die Ausbesserung bzw. Nach-Lackierung stattgefunden hat, weiß ich nicht. Kann dein RA aber sicherlich herausfinden.


    Viel Erfolg! Gruß, amotion

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  • Das verstehe ich nun nicht so ganz. Irgendwer kauft bei einem Händler ein Auto unfallfrei. Nach einigen Monaten stellt der Käufer fest dass es sich doch um einen Unfallwagen handelt weil irgendwo extrem gespachtelt wurde. Da könnte ja dann immer der Händler behaupten dass das der Käufer selbst war und niemand könnte aufgrund dessen , eine Wandlung bekommen?


    Was mir im nachhinein auch komisch vorkommt. Warum bietet mir das Autohaus nachdem ich zum ersten Mal geschrieben hatte dass das Dach an einer Stelle aufgeplatzt ist und dass ich glaube dass da gespachtelt wurde , eine Lackierung in einer von mir auswählbaren lackiererei an ??

    ASX Phase 1 , Hybrid TOP 1,6 l, Automatik

  • Gegenfrage: Warum sollte der Händler nach über einem Jahr Haltedauer bei dir glauben, dass es nicht während dieser Zeit doch bei dir passiert ist. Der hat doch nicht das geringste Interesse daran, den Vertrag zu wandeln, sondern wird versuchen, dein Ansinnen in irgendeiner Form "abzuwimmeln", zumal er sich vermutlich selbst als Betrogener/Geschädigter sieht.


    Das Angebot einer Neulackierung kostet den Händler nicht viel und er kann sich als sehr kulant darstellen (wg. Bewertung Internet z.B.). Aber das kann ja dein RA am Montag checken und entsprechend bewerten. Wünsche erfolgreiches Gelingen und ein schönes Nikolausweekend.


    Gruß, amotion

    ASX II, EZ 03.2024, 158 PS, 7-GangDSG, weiß-schwarz, SoMo Select, Schmutzfänger, Ganzjahresreifen, abn. AHK, 8 Jahre Garantie bis 160.000 km

  • dann soll mir mal der Händler nachweisen dass es bei mir passiert ist. Und ob er was gewusst hat , ob nicht vieleicht der Lehrbub das Auto mit der Haifischantenne in die Waschanlage gerammt hat....mir alles egal....soll mir der Anwalt sagen was er davon hält und wie die Aussicht auf Erfolg ist.


    Ich könnt mir sowas von in den Arsch beissen , dass ich 2024 nicht das MEGA angebot vom Mitsu Händler angenommen habe und für 10.400 Euro Aufpreis den neuen ASX bestellt habe....dann hätte zwar der jetzt den Schrotthaufen aber ich wäre zufrieden.

    ASX Phase 1 , Hybrid TOP 1,6 l, Automatik

  • dann soll mir mal der Händler nachweisen dass es bei mir passiert ist.


    Jein……eher nein.


    12 Monate nach dem Kauf tritt die Beweislastumkehr §477 BGB in Kraft, dann musst DU den Beweis antreten, dass der Schaden beim Kauf vorhanden war.


    Aber sprich mit dem Anwalt

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