Lack auf Dach gerissen!

  • Du brauchst allerdings nur einen, der auf Vertragsrecht spezialisiert ist. Verkehrsrecht dürfte hier nicht relevant sein. Ich bin schon sehr gespannt, wie der Fall ausgehen wird.


    Ich selbst hätte mit meiner Rechtsschutzvers. im Rücken schon längs einen RA am Start. Habe zweimal einen Neuwagen nach anwaltlicher Beratung, die beide schon auf mich zugelassen waren, nicht abgenommen. Der 1. war ein Renault, bei dem die Werkstatt nicht mit dem Einbau (Elektrik) der AHK klargekommen ist. Ich hatte schon den Blumenstrauß im Kofferraum und bin gerade vom Hof gefahren, als ich festgestellt habe, dass das Auto nicht "blinkt". Also sofort zurück. Die haben dann dicke Bücher gewälzt und den halben Innenraum auseinander genommen, überall waren nur Kabelbäume zu sehen. RA sagt, Abnahme verweigern, Auto stehen lassen und Altwagen wieder mitnehmen. Habe von denen nie wieder etwas gehört.


    Der 2. war ein Daihatsu. Als ich ihn mir bei der Abholung angesehen habe, war der komplette Innenraum /Neuwagen! mit Kratzern in den Verkleidungen versehen.

    Auf Nachfragen wurde mir gesagt, dass das Auto am Wochenende davor in der Innenstadt von Münster bei einer Autoshow eingesetzt war, vermutlich als "Kinderspielplatz". RA sagt am Telefon: Abnahme verweigern und Altwagen mitnehmen. Habe von denen auch nie wieder etwas gehört.


    Gruß, amotion

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