Im Brief/Zulassungsbescheinigungen Teil II sind heutzutage aus Datenschutzgründdn keine Vorbesitzer mehr zu finden.
Und wie gesagt, erstmal abwarten, was der Mitsubishihändler sagt und das dann schriftlich von ihm.
Im Brief/Zulassungsbescheinigungen Teil II sind heutzutage aus Datenschutzgründdn keine Vorbesitzer mehr zu finden.
Und wie gesagt, erstmal abwarten, was der Mitsubishihändler sagt und das dann schriftlich von ihm.
Okay blauer Knappe, danke für die Info. Da ich nur Neuwagen kaufe und immer der erste Halter bin, ist mir das noch gar nicht bekannt gewesen.
Gruß, amotion
Äh, wie bekomme ich denn dann heraus, ob mein "Neuer" eine Tageszulassung ist und wie viele Vorbesitzer er hatte. Wäre ja auch für den Weiterverkauf von Bedeutung.
Habe die Antwort auf meine Frage gerade gefunden: 1. über das Datum der Erstzulassung und 2. über die Anzahl der Vorhalter.
Vielleicht lässt sich der Vorbesitzer ja auch über eine Eintragung im Service-Heft ermitteln. Bei Mitsu ist das ja noch alles analog auf Papier mit Kugelschreiber. Kompliziert wird es allerdings dann, wenn der Vorbesitzer da etwas gegenüber dem Händler verschwiegen haben sollte. Zusätzlich sollte vielleicht auch mal gegoogelt werden, was "unfallfrei" bedeutet, denn ein Schaden muss ja nicht immer zwingend durch einen Unfall im Straßenverkehr entstanden sein (ein Auto,das von der Hebebühne fällt, ist kein Unfallauto, muss aber vielleicht doch neulackiert werden, nur so als Beispiel).
Das stimmt zumindest bei mir nicht. Im Brief sind beide Vorbesitzer ( Autohaus und der Käufer ) eingetragen und ich hatte mit dem 2. Besitzer auch Kontakt und er sagte dass an dem Auto nichts dran ist. Ich werde den trotzdem nochmal anrufen ebenso das Autohaus wo der Wagen als erstes zugelassen war!
Hab mal gegooglet, es gibt unterschiedliche Aussagen.
Der ADAC schreibt, dass die letzten zwei Vorhalter namentlich erwähnt sind, andere Quellen sprechn von 1 Vorbesitzer und andere wiederum von nur der Anzahl aus Datenschutzgründen.
Komisch.
Habe nun nochmal mit dem Verkäufer telefoniert nachdem ich
1: Das Autohaus kontaktiert habe auf das das Auto zuerst zugelassen war( die sagen bei denen war nichts mit Schaden und haben das Fahrzeug mit 3.000 Kilometer an einen Kunden verkauft
2. Den Zweitbesitzer habe ich auch erreicht und bei dem bin ich mir nicht sicher ob er nicht doch was verschwiegen hat als er das Fahrzeug dem Autohaus verkauft hat ( bei dem ich ja schlussendlich das Fahrzeug erworben habe )
Fakt ist dass ich nun nochmal dem Autohändler geschrieben habe dass ich mich alleine mit der Kostenübernahme der Neulackierung nicht zufrieden gebe und dass eine nicht geringe Wertminderung ja vorhanden ist.
Die haben mich nun zurückgerufen und gesagt ich solle das alles genau prüfen lassen ob mit dem Fahrzeug sonst noch was war.
Zumindest etwas. Trotzdem werde ich eine Beratung beim Anwalt mit dem Sachverhalt machen
Und halt dann noch warten was Mitsubishi schreibt
Hallo,
viel Erfolg.
(Ich würde den Anwalt erst kontaktieren, wenn dir alle Infos vorliegen und der Händler sich auf Basis der Aussage des Mitsubishihändlers nochmal geäussert hat)