Hallo Tom ( TomScott),
Solche ODB2 Adapter sind erlaubt, es hängt nur davon ab, wass Du damit anstellst. Wenn Du nur einen lesenden Zugriff auf jene Daten durchführst, die das System ohne Überbrückung vorhandener Sicherheitsschranken anbietet, ist alles in Ordnung. Erst wenn Du über die ODB-Schnittstelle verändernde Maßnahmen setzt (z.B. Veränderung der Fahrzeugkonfiguration) mittels ODB2-Adapter, kann ein möglicher Garantieverlust entstehen. Wenn Du beim Captur2 durch verschiedene Maßnahmen die Sicherheitsschranken (z.B. das SecureGateway) umgehst, dann kann der Hersteller, wenn er die Manipulation nachweisen kann, Dir die Garantie verweigern.
Solltest Du wirklich mal in die Situation kommen, gegenüber Renault eine etwaige Beweislast bei technischen Mängeln aufbringen zu müssen, wirst Du an einem technischen Sachverständigen sowieso nicht vorbeikommen (der hat dann auch rechtlich mehr Gewicht). Erhebungen, die man als "Laie" mittels ODB2 Adapter oder ähnlichem selbst durchführt, bringen da nicht viel.
Beste Grüße
Helmut