Hallo LiLu,
wo gibt's hier bitte eine 32321R? Ich sehe sie weder in deiner Aufnahme noch auf der Bosch-Webseite?
Beste Grüße
Helmut ![]()
Hallo LiLu,
wo gibt's hier bitte eine 32321R? Ich sehe sie weder in deiner Aufnahme noch auf der Bosch-Webseite?
Beste Grüße
Helmut ![]()
Hallo LiLu,
was sehen meine "entzückten Augen" in Deiner Aufnahme der Easlinkversionen: 2 Versionen aus dem Jahr 2022, nämlich 283C30613R und 283C32621R
(wie auf der Bosch-Webseite ebenfalls gelistet).
Die Version 283C32321R, die von Udo immer wieder genannt wurde , sehe ich allerdings in Deiner Aufnahme nicht, nur die 283C32621R. Kann es sein, dass sich hier ein kleiner "Tippfehler/Zahlendreher" eingeschlichen hat in der Diskussion
? Sind die Easylink-Versionen in Deiner Aufnahme in der chronlogischen Reihenfolge ihrer Verfügbarkeit bei Renault gelistet? Ich nehme an, dort wo das Festplatten Symbol dabei ist, ist die Version bereits zum Speichern verfügbar, oder?
Beste Grüße
Helmut ![]()
Hallo Miteinander,
also wenn ich mir so ansehe, was die beiden Verkehrsclubs in Deutschland (ADAC) und Österreich (ÖAMTC) zu dem Thema so mitteilen, dann frage ich mich, ob der Einsatz von divseren Videomaterial, dass man mit Dashcams so aufnimmt, derzeit im Anlassfall in einem Rechtsstreit verwendet werden kann und es dabei dann nicht doch zu einer kostenpflichtigen Abmahnung bzw. Bußgeldbescheid kommt.
Die Gefahr bzw. Versuchung einer widerrechtlichen Verwendung des Videomaterials steht natürlich auch im Raum und sollte nicht unterschätzt werden. Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht, schon garnicht , wenn Behörden und Justiz involviert sind.
Beste Grüße
Helmut ![]()
Hallo Miteinander,
Ich empfehle einen Blick auf https://oss.bosch-cm.com/renault.html . Sie wurde aktualisiert und dort sieht man die Zeitstempel von ...788R und ...773R:
Leider ist die Version 283C33608R noch nicht gelistet
.
Es gibt aber schon Versionen aus dem Jahr 2022:
Bin gespannt, was Renault davon verwenden wird...
.
Beste Grüße
Helmut ![]()
Hallo TomScott ,
dann stehst Du aber meiner Meinung und meinem Wissensstand nach etwas alleine mit diesem Ansatz da, zumindest was die E-Auto Hersteller betrifft. Ich kenne keinen E-Auto Hersteller,der diesen Ladeansatz für die 12V-Batterie verfolgt. Da der Captur PHEV von seiner Konzeption her ein E-Auto ist, das zusätzlich mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet worden ist, wurde hier von Renault auch der Ansatz des Ladens der 12V-Batterie über einen DC/DC Wandler verwendet (mit dem Traktions-Akku als Quelle). Beim Zoe läufts ja ebenfalls so, das ganze natürlich gesteuert vom BMS.
Beste Grüße
Helmut ![]()
Hallo Udo,
nein, der PHEV hat keine Wärempumpe. Das hat mir Renault Österreich und auch mein
bestätigt, schon damals bei der Anschaffung meines Captur PHEVs (02/2021). Ich denke LiLu kann die Nichtverfügbarkeit einer Wärmepumpe im Captur E-Tech Plugin Hybrid bestätigen, oder? Laut meiner Kenntnis gibt es Wärmepumpen nur bei der Zoe, beim Kangoo Z.E. und beim Renault Megane E-Tech Electric.
Beste Grüße
Helmut ![]()
Hallo Renaultzeros ,
Du hast recht, der CCS2-Stecker ist eine Weiterentwicklung des Typ2-Steckers und der Captur PHEV ist auschließlich mit einem Typ2-Stecker ausgestattet, im Gegensatz zur Zoe ZE50:
Screenshot_20220628-211113_Firefox.jpg
CCS2/ZoeZE50
Screenshot_20220628-212119_Firefox.jpg Typ2/Captur2
Beste Grüße
Helmut ![]()
Ja Schade dass man nicht auf die Idee gekommen ist, die 12V Batterie immer zu laden wenn bei dem E Tech Plugin der Fahrakku per CCS2 Stecker geladen wird.
Hallo TomScott ,
wozu????
Die 12V-Batterie wird über den DC/DC Konverter vom 9,8KWh/400V HV-Akku geladen und zwar gesteuert vom BMS aus. Das Ladegerät für den Typ2-Stecker (CCS2) im Captur PHEV wandelt ausschließlich die 230V/10 bzw. 16A in 400V Gleichspannung um, während des Plugin-Ladevorgangs.
Ich sehe keinen sinnvollen Ansatz darin, über dieses Ladegerät auch die 12V Batterie zu laden. Sorry... :wacko:.
Beste Grüße
Helmut ![]()
Hallo Andi 76 ,
Du hast Deinen Captur Plugin Hybrid am 06. 02. 2022 vom Händler abgeholt. Jetzt ist der 28.06.2022 und Du hast ein eindeutiges Klappergeräusch bei Betrieb Deiner Klimaanlage.
Ich würde mal sagen, Du solltest dringend bei Deinem Händler vorbeifahren und das reklamieren. Er soll den einwandfreien Fahr- und Benützungszustand bei Deinem Captur wieder herstellen und zwar als Garantie- und Gewährleistungsmaßnahme.
Bei so einem Problem solltest Du ihn umgehend kontaktieren. Dein Fahrzeug ist neu!!.
Beste Grüße
Helmut ![]()
Hallo Bongo Bong ,
Soweit ich bei einigen anderen Capturfahrern, die dieselbe Version installiert haben, mitbekommen habe, handelt es sich um einen Bug in der Software (im italienischen Capturforum und der itallienischen FB Gruppe ist darüber gepostet worden).
Über eine mögliche Behebung habe ich allerdings noch nichts gelesen. Möglich dass Renault eine neue Version anbieten wird (nur eine Vermutung
).
Nachtrag: Das habe ich in einem britischen Forum dazu gefunden:
https://www.capturownersclub.co.uk/threads/activate-software-update.7355/page-2#post-63692
Übersetzt ins Deutsche (ohne Gewähr):
Ich habe das von einem Renault-Agenten bekommen:
„Nachdem sie Ihren Fall mit größter Aufmerksamkeit studiert hatten, teilten sie mir mit, dass die aktuelle Situation bekannt ist und dass Renault aktiv daran arbeitet, ein Software-Upgrade herauszubringen, das eine Korrektur enthalten sollte, um diese Benachrichtigung zu beheben. Sie bestätigten, dass es sich um eine Benachrichtigung, die vom Benachrichtigungszentrum generiert wird, also seien Sie versichert, dass die derzeit an Bord befindliche Software auf dem neuesten Stand ist."
Beste Grüße
Helmut ![]()