Beiträge von mxhd1968

    Hallo Tom ( TomScott ),


    die E-Save Funktion des Captur PHEV soll aut Renault den Akku bei ca. 40% der Akkuleistung halten sobald man sie aktiviert, aber keine vollständige Ladung des Akku herbeiführen. Sie ist dafür da, das man eine Restreichweite von ca. 15-20km hat, um in einem Ortsbereich elektrisch fahren zu können, bis man den Wagen abstellt und ihn wieder lädt oder den Ortsbereich durchquert hat (z.B. bei Zero Emission Zonen). Von einer Vollaufladung des HV-Akkus durch den Hochvolt-Startergenerator (HSG) + Verbrennungsmotor hat Renault in all seinen Veröffentlichungen (Pressemitteilungen, Broschüren, Benutzeranleitungen,...) nie gesprochen. Die Funktion des 100% Aufladens gibt's beim Renault Captur PHEV nicht. Bei anderen Autoherstellern von PHEVs soll's das angeblich geben, bei Renault definitiv nicht. Energieeffizenzmäßig wäre diese Maßnahme auch eher fragwürdig :/.


    Die einzige Möglichkeit, den Akku ohne Ladestation theoretisch vollständig aufzuladen, wäre eine ausreichend lange Bergabfahrt, bei der man mittels Rekuperation den Akku lädt (hier wird der HSG dann sehr wohl verwendet). Es stellt sich allerdings die Frage, mit welcher Geschwindigkeit man unterwegs sein müsste, damit unter Berücksichtung des Rollwiderstandes der Reifen und der Luftwiderstand des Fahrzeugs (sollen bei 12km/h gleich sein, danach überwiegt der Luftwiderstand) man eine ausreichende Rekuperation erreicht und trotzdem weiterfährt. Das Fahrzeug wieder zu beschleunigen kostet ja auch Energie.


    Ich bin nun schon 18 Monate mit meinem Captur PHEV unterwegs und habe rund 20000km mit ihm zurückgelegt, davon 13000km rein elektrisch und 7000km mittels Benzinmotorunterstützung. Eine 100% Aufladung des HV-Akku durch den Benzinmotor+HSG habe ich bisher nicht benötigt oder vermisst, da auch im Vollhybrid-Status des Captur PHEV (HV-Akku bei 0km Restreichweite und Fahren mit Benzinmotorunterstützung) der Benzin-Verbrauch durchschnittlich nicht mehr als 5,5L/100km betrug. Damit bin ich sehr zufrieden :) .


    Hier übrgens noch was zum Nachlesen betreff Renault und wie seine Hybridmodelle so arbeiten:


    https://blog.renault.de/neues-von-renault-hybridantrieb-so-arbeiten-die-e-tech-modelle/


    Beste Grüße

    Helmut :)

    Hallo Udo,


    weißt Du über die 283C38683R genaueres Bescheid. Im Internet finde ich nichts aussagekräftiges dazu.


    Beste Grüße

    Helmut :)

    Hallo Udo,

    Nicht ganz.

    Wie schon in einem anderen Beitrag gepostet, war der Renault Scenic dCi 110 Hybrid Assist 2017 bereits mit einem 48V Mildhybrid-System (von Continental) ausgestattet. Damals halt für einen Diesel .... https://blog.renault.de/presse…t-und-captur-ueberzeugen/ .


    Beste Grüße

    Helmut :)

    Hallo Andrethomsen10 ,


    Ich nehme an, Du hast den Update auf 283C39788R bereits durchgeführt wenn ich Deinen Kommentar #137 richtig verstanden habe. Die Meldung "Software ready to activate" nach der Installation von 283C39788R ist leider ein Software Bug, der bei manchen Captur-Fahrzeugen aufgetreten ist. Er soll angeblich mit der nächsten Version korrigiert werden.


    Beste Grüße

    Helmut :)

    Hallo Andi,


    ist auch mehr für die gedacht, die unbedingt maximale Reichweite mit dem Captur HEV/PHEV auf Langstrecken erreichen wollen...1000km+ ;) .

    Wie sich das LandiRenzo mit dem Platz für den Gastank vorstellt, entzieht sich aber meiner Kenntnis :/. Den Beitrag habe ich aus einer italienischen Captur FB Gruppe. Und da Italien ja das "Mutterland" der LPG-Fahrer ist, wundert es mich auch nicht, dass es hier nun ein entsprechendes Angebot gibt ^^ .


    Beste Grüße

    Helmut :)

    Hallo Miteinander,


    Falls jemand an der Aufrüstung seines Hybrid/Plugin-Hybrid mit einer dritten Treibstoffquelle interessiert ist (LPG), das gibt's jetzt auch offiziell im Aftermarket-Bereich (gilt auch für Renault Captur HEV/PHEV)


    LandiRenzo - Einbau von LPG-Systemen in Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge.PDF (übersetzte Webseite)


    Quelle: https://www.ecomotori.net/news…u-vetture-ibride-plug-in/


    Beste Grüße

    Helmut :)

    Hallo Udo,


    Nun ich vermute, dass die betreffende Behörde (BH Schwaz) und damit der/die zuständige Sacharbeiter/in das Ganze dann noch nicht mehr weiterverfolgt hat. Die Gesetzesänderung zugunsten der Gleichstellung ausländischer E-Kennzeichen mit den inländischen E-Kennzeichen in Österreich wurde ja erst knapp 4 Monate später (Tatzeit der Causa war 13. August 2020) durch die Legislative durchgeführt (16.Dezember 2020). Hier hatte also die zuständige Behörde (und somit der/die zuständige Sachbearbeiter/in) noch etwas Spielraum für diverse Handlungen.

    Ich vermute weiters, dass man abgesehen von dem Aufforderungsschreiben vom 16. Jänner 2021 an den Beschuldigten keine weiteren Aktivitäten mehr gesetzt hat ("Behördenmühlen malen bekanntlich langsam"). Der Abstand zwischen 16. Dezember 2020 und 16. Jänner 2021 ist nach meinem Ermessen recht gering für eine behördliche Korrektur, bezogen auf die geänderte Gesetzeslage. Ich glaube nicht, dass im fortlaufenden Jahr 2021 und dem aktuellen 2022 es noch weitere Anzeigen nach Vorbild der Causa vom 13. August 2020 gegeben hat.


    Zum Ausgang des Falls mit dem Tesla habe ich noch folgendes auf der ADAC Seite gefunden:


    https://www.adac.de/verkehr/re…t-tempolimit-oesterreich/ (Verfahren eingestellt!!)


    Was aber definitv weiterhin für ausländische Fahrzeuge ebenso gilt wie für inländische Fahrzeuge, die einen Hybridantrieb bestehend aus E-Motor und Verbrennungsmotor haben, ist der Umstand, das für sie die Vorgaben der IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft) ebenfalls gelten. Somit müssen Hybrid- und Plugin-Hybrid Fahrzeuge sich an die 100km/h Vorgabe der IG-L halten. Die Ausnahme von der IG-L gilt nur für BEVs und FCEVs (100% Emissionsfrei).


    Beste Grüße

    Helmut :)