Hallo psierra,
ok, auf den französischen Seiten habe ich nicht recherchiert.
Danke!
Liebe Grüße
Udo
Hallo psierra,
ok, auf den französischen Seiten habe ich nicht recherchiert.
Danke!
Liebe Grüße
Udo
Hallo Helmut,
diesen Artikel kenne ich. Was ich nicht dazu kenne, ob Einspruch erhoben wurde und wie die Rechtslage diesbezüglich aussieht. Das war relativ am Anfang der Einführung von grünen Kennzeichen.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Carsten,
was ist ein höheres Beförderungsentgelt?
Liebe Grüße
Udo
Hallo Helmut,
wie sieht das Gegenzug in Österreich aus, wenn ein PHEV aus Deutschland in Österreich mit einem deutschen E-Kennzeichen unterwegs ist?
Liebe Grüße
Udo
Hallo psierra,
den HNN, das ist der Austral, der bekommt einen Hybridantrieb mit einem 1,2 Liter Dreizylinder Turbo Benziner. Hast Du dahingehend aussagefähige Detailinformationen?
Liebe Grüße
Udo
Hallo,
die Zoe hatte das bis 50 km/h schon in der Erstversion. Ob die Hybride das haben, kann ich nicht sagen. Ob das per 01.07.2022 Pflicht ist für Fahrzeuge die erst ab diesem Datum typisiert wurden oder ob das für Fahrzeuge gilt, die ab diesem Datum typisiert wurden, kann ich nicht sagen.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Captur1108,
mach auf alle Fälle einen EasyLink-Reset! Dazu den Ein/Aus-Schalter so lange gedrückt halten, bis der Bildschirm schwarz ist. Dann erfolgt ein kompletter Neustart.
Wenn das Fahrzeug verriegelt, geht EasyLink nur in einen Ruhemodus, der vergleichbar ist mit dem Zuklappen eines Windows-Notebooks. Irgendwann wird die Software am Notebook nicht mehr ordnungsgemäß laufen und ein Neustart wird fällig. Dann wird das Notebook wieder einwandfrei laufen und auch EasyLink.
Auf alle Fälle prüfe die Fahrzeugbatterie. Ist der Ladezustand schlecht, reicht die verfügbare Strommenge nicht aus, EasyLink sofort zu starten, weil das Batteriemanagement das nicht eher freigibt.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Carsten,
ja, Scheibenwaschanlage im Renault wie im Mercedes zu bedienen artet aus…
Du fährst ja berufsbedingt fast nur Mercedes…
Liebe Grüße
Udo
Hallo,
die kompliziert ist das doch in Deutschland.
In Österreich gibt es ja die IGL-Verordnung, Immissions Gesetz Luft. Elektrofahrzeuge müssen sich nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen nach IGL halten. Für die gilt 130 km/h bzw. 100 km/h, je nach genereller Geschwindikgeitsbeschränkung.
Um aber nicht bestraft zu werden, weil geblitzt wird ja, haben in Österreich Elektrofahrzeuge grüne Schrift am Kennzeichen. Ob das „E“ in Deutschland anerkannt wird, kann ich nicht beantworten.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Wetzelus,
eine Umgewöhnung von Mercedes auf Renault dauert ein bisschen. Es gibt keine Fußfeststellbremse, der Wählhebel ist im Renault möglicherweise elektronisch, jedoch von der Logik identisch mit dem Wählhebel am Lenkrad von Mercedes.
Die größte Umgewöhnung sind vermutlich Lichtschalter und Scheibenwischer.
Liebe Grüße
Udo