Hallo Gerd,
das „Problem“ ist mitunter, dass eine nicht funktionierende Nebelschlussleuchte ein technischer Mangel ist, den der TÜV beanstandet. Es könnte bei einer Verkehrskontrolle auch zu einer Polizeistrafe führen.
Die Nebelschlussleuchte sollte von der Werkstatt zumindest notdürftig reparieren.
Was hilft es Dir, Recht zu haben, wenn es die Teile einfach nicht gibt. Dieses Problem ist kein Alleinstellungsmerkmal von Renault.
Liebe Grüße
Udo