Hallo,
Sachmangelhaftung und Werksarantie sind zwei unterschiedliche Dinge.
Wie ein Verkäufer die Sachmangelhaftung abwickelt obliegt ihm. Er muss entscheiden, ob er das Fahrzeug in die Vertragswerkstatt stellt oder das selbst lösen kann.
In der Regel werden Leistungen der Sachmangelhaftung beim Vertragshändler über die Fahrzeuggarantie abgewickelt. Das kann ein freier Händler nur, indem er das Fahrzeug zum Markenhändler bringt. Für den Käufer spielt das natürlich keine Rolle.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die Sachmangelhaftung/Gewährleistung eine gesetzliche Pflicht.
Liebe Grüße
Udo