Beiträge von Uh_newyork

    Hallo Heimicup,


    die Rückfahrkamera ist am Stecker vom Radio angebunden. Würde die nachträglich eingebaut, müssten wohl am Blockstecker am Radio Kabel ausgetauscht bzw. ergänzt werden, analog bei Fahrzeugen mit R-Link2.

    Da stellt sich die Frage, ob es überhaupt möglich ist, die Kamera freizuschalten (mit DDT4ALL geht das sicher).


    Mir ist nicht bekannt, dass es von Renault Nachrüstsätze der Rpckfahrkamera gibt.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo lala80,


    es handelt sich da wohl um kein generelles, in Maßen auftretendes Problem.


    Da stellt sich mir die Frage, wurde der Radarsensor schon geprüft und die Frontkamera neu kalibriert?

    Stimmen alle Softwsrestände, gibt es etwa durch unterschiedliche Softwarestände in diversen Steuergeräten wegen alter und neuer Software Kompatibilitätsprobleme?


    Ich fahre meinen Captur, Produktionsdatum 09.07.2020, schon fast drei Jahre und 55.000 Kilometer. So ein Problem konnte ich noch nie beobachten.


    Was manchmal sein kann ist, dass in Kurven parkende Fahrzeuge oder auch am Gehsteig befindliche Personen falsch interpretiert werden. Da ist dann der Radartempomat schnell mit der Tadte 0 abgeschaltet.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo André,


    das hängt davon ab, welcher Fehler es wirklich ist. Wenn Steuergeräte durch Unterspannung Fehlfunktionen haben, hilft das Abhängen der Batterie. Ein Defekt eines Bauteils wird das nicht beheben. Erst nach dem Abhängen der Batterie wird man es wissen, ob es genutzt hat oder nicht.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Lidwer,


    wenn die Transport-Sicherung ohne Kabelbinder und beide Stufen eingerastet ist, ein Restart nichts gebracht hat, das Abhängen der Batterie nichts bewirkt hat, sollte man in der Werkstatt alle Massepunkte prüfen, ob die einen fehlerfreien Kontakt haben.


    Gegebenenfalls muss das Radio ausgetauscht werden.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo,


    Sachmangelhaftung und Werksarantie sind zwei unterschiedliche Dinge.


    Wie ein Verkäufer die Sachmangelhaftung abwickelt obliegt ihm. Er muss entscheiden, ob er das Fahrzeug in die Vertragswerkstatt stellt oder das selbst lösen kann.


    In der Regel werden Leistungen der Sachmangelhaftung beim Vertragshändler über die Fahrzeuggarantie abgewickelt. Das kann ein freier Händler nur, indem er das Fahrzeug zum Markenhändler bringt. Für den Käufer spielt das natürlich keine Rolle.


    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die Sachmangelhaftung/Gewährleistung eine gesetzliche Pflicht.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Helmut,


    Garantie gibt der Hersteller und der bestimmt, wer diese Arbeiten ausführen darf.


    Freie Werkstätten dürfen die Fahrzeuge nach Herstellervorgaben warten. Der Hersteller darf die Garantie nicht verwehren.


    Denk nur an das Problem beim PHEV mit dem Anspringen des Motors bei 74/75 km/h bei Fahren mit Multi-Sense Pure. Das kann keine freie Werkstatt lösen.


    Liebe Grüße

    Udo