Hallo Roterflitzer,
also hast Du mir die Bestätigung gegeben, dass es nicht an Dir liegt. Die Ursache für den Kupplungsschaden lässt sich bestimmt feststellen. Das Lenkungsthema muss auch geklärt werden.
Die gesetzliche Gewährleistung müsste auch noch gelten. Die Beweislastumkehr müsste von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert worden sein. Somit ist der Händler auf alle Fälle zur Mängelbeseitigung verpflichtet.
Nachdem Dich der Werkstattmeister wohl nicht ernst nimmt, tu nicht länger rum, gehe zum Anwalt und übergib ihm die Angelegenheit. Das beschleunigt die Sache und schont Deine Nerven.
Liebe Grüße
Udo