Die Regelung gilt wohl bundesweit... Wie schon gepostet:
https://www.welt.de/motor/arti…eln-Neuwagenbesitzer.html (Ich mag "Welt" nicht, wegen der "Bild"-Schlagzeilen. Habe aber auch nur da was in der Form gefunden...)
Standzeit bei Neuwagen
BGH: Zwischen Herstellung und Verkauf dürfen beim Neuwagen höchstens 12 Monate liegen, sonst Sachmangel. Anwalt für Autokauf aus Frankfurt.
autokaufrecht-frankfurt.de
Wann ist ein Neuwagen "fabrikneu"
Die Zulassungsstelle fordert also einen (amtlichen) Nachweis, daß keine Stand- oder Lagerschäden vorliegen...
Wudusoft: Das mit dem Wochenendfahrverbot war eine typische FDP Gasblase: Es gibt dafür weder eine rationale noch gesetzliche Grundlage. Und Verbrenner werden auch nicht verboten, es sollen nur keine neuen mehr zugelassen werden (jedenfalls PKW).