Ich zitiere mal aus dem Netz:
Zitat
Seit dem 1. Juni 2010 – mit Inkrafttreten der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) – kann jeder Neuwagenbesitzer frei entscheiden, ob er die vorgeschriebenen Inspektionen und notwendigen Reparaturen in einer freien Werkstatt, bei einer Autokette oder bei einer Vertragswerkstatt durchführen lässt. Als Kunde ist es auch Ihre Entscheidung, ob Sie ein Original-Ersatzteil oder die günstigere Alternative aus dem freien Handel einbauen lassen. Die gesetzliche Gewährleistung muss hiervon unberührt bleiben. Jedoch sind Sie verpflichtet, die fach- und sachgerechte Inspektion sowie die vorgeschriebenen Inspektionsintervalle für Neuwagen einzuhalten. Ein lückenlos geführtes Scheckheft ist Voraussetzung für Ansprüche auf Sachmängelhaftung.
Anders sieht das bei der Anschlussgarantie für Neuwagen bzw. den freiwilligen Garantieangeboten der Hersteller aus, die den Passus “Inspektion in einer Vertragswerkstatt” in den meisten Fällen mit sich führen. Darum noch einmal: Informieren Sie sich unbedingt beim Hersteller bzw. im Serviceheft über die individuellen Garantiebedingungen für Ihr Fahrzeug.