Selbstverständlich gilt die Garantie, da kann es keine zwei Meinungen geben. Wenn dein zweiter Händler vergessen hat das nach der Inspektion zu vermerken, muss er das gerade biegen.
Bringt das nix, wende dich an Renault direkt. Danach hilft nur noch der Rechtsweg.
Aber Recht hast du in jedem Fall.