Nein, ich kann mir nur nicht vorstellen, das sich die Zulassungsbedingungen seit Herbst 2017 geändert haben. Und schon gar nicht in der von Dir beschriebenen Form.
Edit:
Neu-Fahrzeuge/Tageszulassungen die z.b. als Kundenersatzfahrzeug/Mietersatzwagen/Vorführwagen u.ä. vom Händler zugelassen wurden, müssen nach 1 Jahr zum TÜV. das war aber schon immer so.
Könnte sein, das man der Themenerstellerin so ein Fahrzeug aufs Auge gedrückt hat.