Lack auf Dach gerissen!

  • Wenn Du es so willst ist dann jeder Käufer eines ( angeblich )unfallfreien Wagens der arsch wenn er erst nach einem Jahr den Unfall entdeckt. Und wenn ein grosser Händler ein Fahrzeug kauft dann muss man doch davon ausgehen dass das Fahrzeug geprüft wird und wenn das ganze Dach 800mm hat hätte das doch bei einer Lackprüfung auffallen müssen. Oder wäre die Situation KOMPLETT anders wenn ich es nicht 10 tage nach einem jahr gemerkt hätte sondern 10 tage davor...Ja das wäre sie....was ein schmarn.Und wer sagt denn dass der schaden nicht doch beim Händler entstanden ist welcher mir das Fahrzeug verkauft hat.


    Wenn der Händler im Kaufvertrag *unfallfrei * ankreuzt dann gehe ich als Käufer davon aus dass er das guten gewissens macht . Das heisst dass der Händler das Fahrzeug genau gecheckt hat!!!!!


    Umgekehrt. Ich als Händler würde doch nie im leben blind Autos von privat kaufen und mich auf die Aussagen der Privatleute verlassen!!

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  • Ich habe in meinem Autoleben bestimmt so an die 45 Autos gekauft und auch wieder verkauft bzw. in Zahlung gegeben. Dabei habe ich noch nie erlebt, dass der Händler jemals eine Lackprüfung an meinen Gebrauchtautos vorgenommen hat, selbst nicht bei meinem 8,5 Jahre alten 5er BMW mit 213.000 km, den ich für den ASX 1 in Zahlung gegeben habe. Und dein ASX 2 war ja auch erst ein Jahr alt, als der Händler das Auto angekauft hat, ihm da zu unterstellen, er hätte eine Lackprüfung durchführen müssen, obwohl der Erstbesitzer Unfallfreiheit schriftlich bestätigt, halte ich schon für konstruiert.


    Als du den fehlenden Stopfen an der Heckklappe entdeckt hast, wäre wohl der richtige Zeitpunkt gewesen, den Händler anzusprechen, aber hätte, hätte Fahrradkette. Hinterher ist man immer schlauer, leider.


    Gruß, amotion

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  • Nein, es ist in der Regel nicht möglich, eine Rechtsschutzversicherung für einen bereits bestehenden oder unmittelbar drohenden Fall abzuschließen. Versicherungen decken grundsätzlich nur unvorhergesehene Ereignisse ab, die nach Vertragsabschluss und dem Ablauf eventueller Wartezeiten eintreten.

  • Ohne Versicherung würde ich mich bei dieser Gemengelage nicht auf einen Rechtsstreit einlassen wollen. Frag nach, ob der Händler immer noch bereit ist, dass das Dach auf seine Kosten neu lackiert wird. Dann ist das Auto doch eigentlich wieder okay. Vielleicht macht er ja auch noch weitere Zugeständnisse wie Leihwagen etc., wenn du anklingen lässt, dass du dieses kulante Verhalten positiv im I-Net erwähnen wirst.


    Die Klagegeschichte (ohne RS-Vers.) wird dich vermutlich nur unnötig Geld kosten und auch wenig zielführend sein. Das wäre mein Deal-Vorschlag. Mit RS-Vers. ohne SB würde ich allerdings den "harten" Weg gehen, denn dann wären auch die (möglichen) Gutachterkosten inkludiert.


    Gruß, amotion

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  • Aber es gibt eben auch „außerhalb der Regel“


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  • Hört sich gut an! Einfach mal anfragen. Es gibt auch Anwälte, die auf Erfolgsbasis arbeiten. Dann hätte er auch eine realistische Einschätzung, ob der Sachverhalt eine Chance hätte. Probieren geht halt über Studieren.


    Gute Nacht, amotion

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  • Erst mal danke für den link


    Aber da muss ja ein Haken sein. Das würde doch jeder der in so einer Situation ist wie ich abschliesen und dann vieleicht nach einem Jahr wieder kündigen .

    gericht/ Anwaltskosten 6000 Euro

    versicherung 500????


    Und dann frage ich mich warum der Anwalt genau auf diese Frage von mir ob man sowas jetzt noch abschliesen kann *verneint* hat!

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  • Ich habe mir die Versicherungsbedingungen mal angesehen, leider ist dein Fall ausgeschlossen:


    Zitat

    Es gibt auch Fälle, in denen wir mit unserem Verkehrsrechtsschutz Sofort leider nicht rückwirkend helfen können.

    • Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz geltend machen wollen.
    • Bei Streitigkeiten rund um den Kauf oder die Reparatur Ihres Autos.
    • Nach einem Verkehrsunfall, wenn Ihnen Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.
    • Wenn Sie mit Verwaltungsbehörden und -gerichten streiten, zum Beispiel weil Ihnen Ihr Führerschein entzogen werden soll.

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