Einträge im Fahrzeugschein vs. Prospektaussage

  • Ich war zwecks Winterreifenkauf beim Reifenhändler und der sagte das XL Reifen Geschwindigkeitsbereich V Pflicht wären. V geht von 210 bis 240 km/h. Raff Ich nicht wenn im Fahrzeugschein nur 205 km/h eingetragen sind... Dann würde auch der Geschwindigkeitsbereich H reichen. Allerdings gilt das wohl nur für die 17er. Bei den Winterreifen 16er hätte ich wohl die H Reifen nehmen können. Lustig war auch das mir der Händler mehr Auskunft über das Fahrzeug geben konnte als mein Renault Händler. Die wussten nicht mal warum da XL Reifen drauf sind.

    Vielleicht will der Reifenhändler nur gern die (teureren) V-Reifen verkaufen.
    Falls Winterreifen genutzt werden die nicht bis zur Fahrzeughöchstgeschwindigkeit zugelassen sind, muss ein Aufkleber auf die zugelassene Höchstgeschwindigkeit hinweisen 205 km/h müssten für winterliche Straßenverhältnisse ausreichend sein.

    Captur Intens blue dci 115 edc

    Software 283C39022R seit 24.03.2021, ....788R seit 27.06.22

    gebaut am 09.10.2020

    Zulassung 12.2020

  • Im Fahrzeugschein sind allerdings V Reifen eingetragen.

    Geschwindigkeitsindex von Winterreifen


    Im Prinzip gelten auch für Winterreifen die Geschwindigkeitsindex-Klassen wie für Sommerreifen. Jedoch gibt es hier eine Sonderregelung. Der Geschwindigkeitsindex kann nämlich unterschritten werden. Allerding muss dafür sichergestellt sein, dass

    • die zulässige Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens gut sichtbar für den Fahrzeugführer am Armaturenbrett angebracht ist und dass
    • eben diese Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird.

    Die Ausnahmeregelung für Winterreifen ist in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) Paragraph 36 geregelt. Sie gilt natürlich nicht für Sommerreifen, denn im Winter ist davon auszugehen, dass hohe Geschwindigkeiten ohnehin vermieden werden. Dem Fahrer wird also eine besondere Verantwortung übertragen.

    Captur Intens blue dci 115 edc

    Software 283C39022R seit 24.03.2021, ....788R seit 27.06.22

    gebaut am 09.10.2020

    Zulassung 12.2020

  • Hallo,

    Ich war zwecks Winterreifenkauf beim Reifenhändler und der sagte das XL Reifen Geschwindigkeitsbereich V Pflicht wären. V geht von 210 bis 240 km/h. Raff Ich nicht wenn im Fahrzeugschein nur 205 km/h eingetragen sind...

    Da Fahrzeuge durchaus auch etwas mehr wie die angegebene Höchstgeschwindigkeit schaffen können, gibt es für den notwendigen Geschwindigkeitsindex eine Berechnungsformel.
    Vmax + Vmax/100 + 6,5 (in Deinem Fall: 205 + 2,05 + 6,5 = 213,55 km/h)

    Zitat

    Dann würde auch der Geschwindigkeitsbereich H reichen. Allerdings gilt das wohl nur für die 17er. Bei den Winterreifen 16er hätte ich wohl die H Reifen nehmen können.

    Egal ob 16 oder 17 Zöller, es wären sogar Winterreifen mit Geschwindigkeitsindex T und mit entsprechendem Tragfähigkeitsindex zulässig. Dann müsste man nur einen 190 km/h Aufkleber anbringen.

    Zitat

    Lustig war auch das mir der Händler mehr Auskunft über das Fahrzeug geben konnte als mein Renault Händler. Die wussten nicht mal warum da XL Reifen drauf sind.

    Da ich seine Aussage "das XL Reifen Geschwindigkeitsbereich V Pflicht wären" bereits widerlegt habe, würde mich mal interessieren was er sagt warum da XL Reifen drauf sind.
    Fakt ist, dass alle 205/55 R17 (egal ob H oder V) mit Tragfähigkeitsindex 95 "XL"-Reifen sind. Gleiches gilt für alle 205/60 R16 mit Tragfähigkeitsindex 96.
    Fakt ist auch, dass es die 205/55 R17 V von namhaften Herstellern nahezu ausschliesslich mit Tragfähigkeitsindex 95 gibt (ich habe nur einen mit 91V gefunden).
    Daraus ergibt sich, dass Renault eigentlich gar keine andere Wahl hatte, als 205/55 R17 95V XL Reifen zu montieren.

  • Hallo,

    Da Fahrzeuge durchaus auch etwas mehr wie die angegebene Höchstgeschwindigkeit schaffen können, gibt es für den notwendigen Geschwindigkeitsindex eine Berechnungsformel.Vmax + Vmax/100 + 6,5 (in Deinem Fall: 205 + 2,05 + 6,5 = 213,55 km/h)

    Interessant. Die Formel kannte ich nicht. Seit wann gibt´s die?
    In den 70er Jahren fuhr ich einen Alfa Romeo Giulia Super 1600. Lt. Brief und Schein war der mit einer Vmax von 178 angegeben.
    Jeder wusste, dass der deutlich schneller lief. Man munkelte, Alfa hätte die Vmax mit 178 angegeben, damit er ab Werk mit SR-Reifen ausgeliefert werden konnte.
    SR-Reifen waren damals erstens viel billiger und 2. im Gegensatz zu V-Reifen überall verfügbar.

    Renault Captur Version S, TCe 150 EDC, R-Link Evolution, Piepser rundum, RFK etc. EZ 20.08.2018.

  • Hallo,

    Interessant. Die Formel kannte ich nicht. Seit wann gibt´s die?

    Seit wann es die Formel gibt weiss ich nicht. Wobei ich jetzt gerade (auf der Suche nach dem "seit wann es die Formel gibt") gelesen habe, dass diese Formel nur für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.05.2009 gilt. Für Fahrzeuge danach soll sie nicht mehr gelten, was dann natürlich die Frage auf wirft, warum stehen in den Fahrzeugpapieren höhere Geschwindigkeitsindexe, selbst unser TCe 120 EDC mit 192 km/h muss V-Reifen haben.

    Zitat

    In den 70er Jahren fuhr ich einen Alfa Romeo Giulia Super 1600. Lt. Brief und Schein war der mit einer Vmax von 178 angegeben.
    Jeder wusste, dass der deutlich schneller lief. Man munkelte, Alfa hätte die Vmax mit 178 angegeben, damit er ab Werk mit SR-Reifen ausgeliefert werden konnte.
    SR-Reifen waren damals erstens viel billiger und 2. im Gegensatz zu V-Reifen überall verfügbar.

    Früher war vieles einfacher, da gab es noch keinen Tragfähigkeitsindex und für Sommerreifen nur SR (bis 180), HR (bis 210), VR (bis 240) und ZR (über 240 km/h), für Winterreifen gab es zusätzlich die Kennzeichnung Q M+S (bis 160 km/h).

  • Btw.: Am 31. August habe ich Renault angeschrieben und gefragt, wie Renault die unterschiedlichen Vmax Angaben in Werbung und KFz-Schein erklärt.


    Als Antwort erhielt ich: ....vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen bearbeiten wir unter der Vorgangsnummer 4-xxxxxxxx. Die aktuelle Bearbeitungszeit kann 10 Tage betragen.
    Nach 10 Tagen kam NICHTS.
    Zweiter Versuch am 12. September. Gleiche automatisierte Antwort mit anderer Vorgangsnummer. Die 10-Tage-Frist, die sich Renault ja selbst gesetzt hat, läuft heute Abend ab.
    Ich nehme noch Wetten entgegen, ob ich diesmal eine Antwort erhalte :)

    Dritter Versuch am 24. September. Wieder die automatisierte Antwort - die aktuelle Bearbeitungszeit bla bla bla.
    Ansonsten bis heute NICHTS.

    Renault Captur Version S, TCe 150 EDC, R-Link Evolution, Piepser rundum, RFK etc. EZ 20.08.2018.

  • Heute hatte ich ein Schreiben der Groupe Renault im Briefkasten.
    Ich denke, dass der Inhalt des Schreibens auch für andere Version-S Eigner interessant sein könnte:


    Zitat: "
    Sehr geehrter Herr B....,
    hiermit bestätige ich Ihnen die homologierte Höchstgeschwindigkeit von 216 km/h für das o.g. Fahrzeug.


    Zusätzlicher Hinweis für den Sachverständigen:


    Die Höchstgeschwindigkeit wurde leider bereits in der EG Betriebserlaubnis falsch dokumentiert, sodass sie auch auf dem COC und der Zulassungsbescheinigung Teil I falsch dokumentiert wurde.


    Mit freundlichen Grüßen" Zitat Ende.

    Renault Captur Version S, TCe 150 EDC, R-Link Evolution, Piepser rundum, RFK etc. EZ 20.08.2018.