Rückfahrscheinwerfer

  • Hallo,


    Macht bestimmt heller aber was sagt das der TÜV dazu?
    Kann man so was einfach machen?


    Nein, denn LED-Tagfahrlichter haben nur eine ABE für diesen einen Zweck.


    Gruß


    Hans

  • Hallo,


    E20 ... zumindest in Polen als Scheinwerfer mit Ablend- und Fernlicht.


    Rückfahrleuchte würde laut diesem polnischen Hersteller Nummer 23 sein, oder lese ich falsch


    Die Zahl im E-Prüfzeichen gibt nur Auskunft darüber welcher Staat die Genehmigung erteilt hat, z. B. 1=Deutschland, 20 = Polen, 23 = Griechenland. Aus aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises geht dann in der Regel hervor nach welcher internationalen Vereinbarung die Typgenehmigung erfolgte.


    Gruß


    Hans

  • Welchen Typ von Lampe hat der Captur als Rückfahrbirne?
    BA15s Sockel = 21W Lampe wie normalerweise bei Blinker?

    Captur 1 Ph.2, TCe 120, 'Intens' plus R-LINK Evo. & Kamera, SHZ, abn.AHK , & andere Extras ... Taklamakan-Orange _100.000km
    - nicht meiner - sondern :w0007:

    .
    Laguna_3 Grandtour 2,0dCi 173PS 'Initiale' + Carminat3 /Airbag hinten / abn.AHK _389.000km*
    Aprilia Shiver 750 ABS _87.600km*_†Unfall

    *jeweils selbst gefahren!

  • Unerlaubter Eingriff in die Fahrzeugtechnik = erlöschen der BETRIEBSERLAUBNIS = kein Versicherungsschutz!! Also sofort zurückbauen. Zumal es bescheiden aussieht.

    Viele Grüße Torsten


    Renault Captur Elysee Energy dCi 110 chocolat-braun / schwarz


    Bj. 12/2015

  • Hallo.
    Stelle mal nur einen kleinen Ausschnitt vom § 52a hier ein.


    So wie es am Fz. aussieht, ist es nach meiner Meinung nicht erlaubt. Das Fz. hat bereits einen Rückfahrscheinwerfer vom Werk aus. Ich kann dann nicht noch 2 R.-sch.-w. anbringen. Ob hier noch die 250mm unterschritten werden, ist nicht zu ersehen. Also: abbauen.
    Mfg
    Josef Both




    § 52a Rückfahrscheinwerfer



    § 52a wird in 4 Vorschriften zitiert



    (1)
    Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und
    gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen
    Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu
    fahren beginnt.


    (2) Kraftfahrzeuge müssen
    hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht
    ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei
    Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden
    Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der
    leuchtenden Fläche nicht mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen.