Im Fahrzeugschein sind allerdings V Reifen eingetragen.
Geschwindigkeitsindex von Winterreifen
Im Prinzip gelten auch für Winterreifen die Geschwindigkeitsindex-Klassen wie für Sommerreifen. Jedoch gibt es hier eine Sonderregelung. Der Geschwindigkeitsindex kann nämlich unterschritten werden. Allerding muss dafür sichergestellt sein, dass
- die zulässige Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens gut sichtbar für den Fahrzeugführer am Armaturenbrett angebracht ist und dass
- eben diese Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird.
Die Ausnahmeregelung für Winterreifen ist in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) Paragraph 36 geregelt. Sie gilt natürlich nicht für Sommerreifen, denn im Winter ist davon auszugehen, dass hohe Geschwindigkeiten ohnehin vermieden werden. Dem Fahrer wird also eine besondere Verantwortung übertragen.