Hallo,
Dem kann ich mich nur anschliessen. Man stelle sich einmal vor die Gesetzgeber würden da eine konsequente Umsetzung von den Herstellern fordern, also bei eingeschalteter NSL die Geschwindigkeit elektronisch auf 50 km/h begrenzen. (-;
Auch Nebelscheinwerfer dürfen nur bei extremer Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall genutzt werden, und dann darf auch nicht schnell gefahren werden. Sobald die Nebellampen eingeschaltet werden, egal ob vorne oder hinten, müsste das Fahrzeug automatisch auf 50 km/h gedrosselt werden oder die Lampen lassen sich nicht einschalten. Es wäre sicher einfach zu programmieren, das Abbiegelicht ist auch geschwindigkeitsabhängig.