Hallo Gerd. Die gesetzlichen Bestimmungen der Bremsanlage betragen für die Vorderachse mit Scheibenbremse 20% Betriebsbremse ( also Pedalbetrieb) , Hinterachse Scheibe/ Trommel Betriebsbremse ( Pedal) 25% und bei der Handbremse ( Manuell oder Elektrisch betätigt ) sogar 50%.
Bei computerunterstützten Prüfständen wird zusätzlich die besonders wichtige prozentuale Abweichung errechnet und angezeigt . Dabei darf der Unterschied bei der Fußbremse 25% und bei der Handbremse 50% (StVZO, §41) nicht überschreiten.
LG LiLu