Hallo Rob,
wenn die Wartung nach Herstellervorschrift vorgenommen wird, darf die Garantie gemäß einem höchstgerichtlichen Urteil nicht verweigert werden. Wichtig ist, dass entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Was hingegen auf keinen Fall gewährt werden wird, ist eine Kulanz, wenn die Garantie abgelaufen ist. Das während der Garantie gesparte Geld kann sehr schnell ins Gegenteil umkehren.
Meine Erfahrungen sind in Hinblick Kulanz bei Renault sind sehr positiv. Unter dem Strich haben sich in meinen Fällen die Renault-Wartungspreise sehr hoch rentiert.
Liebe Grüße
Udo