Hallo Markus,
das Fahrzeug ist seit zwei Jahren in Deinem Besitz. Gemäß Beweislastumkehr nach einem Jahr musst nun Du dem Händler nachweisen, dass es kein Vogelkot gewesen ist.
Und wäre der Schaden zum Beispiel drei Monate nach der Auslieferung aufgetreten, könnte der Händler einen Schaden, verursacht durch Vogelkot, nachweisen. Die Kosten für die Beweisführung sind höchstwahrscheinlich niedriger als eine neue Lackierung.
Liebe Grüße
Udo