Dann kannst/musst du ja jetzt wahlweise mich oder den Händler anzeigen.
Du kannst mir glauben das ich mich im Strafrecht ausreichend auskenne und genau weiß, in welchem Kontext ich diese Begriffe verwende.....Übertreibungen dienen auch manchmal der Verdeutlichung. Da nehme ich das Risiko auf mich, das mich die Ermittlungsbehörden hier finden.
Ich stehe dazu. Zumindest für den Fall, das tatsächlich 25€ bezahlt wurden.
Du kannst dich ja in sachlichen Analysen ergehen ohne eine eigene Meinung über diesen „Fachhändler“ zu äußern.
Ich nicht.