Dein Spiegelbericht ist aus 2015.......Verkürzung ist nach deutschem Recht immer noch zulässig und wird auch praktiziert.
Kann ich aktuell aus eigener Erfahrung bestätigen, Clio-Kauf beim Renaulthändler.
Die EU sieht das anders, dies hat aber aktuell bei uns keine praktische Relevanz. Erst müsste das BGB geändert werden.
Siehe Fazit:
"Die Vorschrift des § 476 Abs. 2 BGB ist klar unionsrechtswidrig und muss vom deutschen Gesetzgeber korrigiert werden.
Bis diese Korrektur erfolgt, bleibt die Vorschrift mit dem derzeitigen Regelungsgehalt in Kraft."