Eigenblendung
Schalter ist in der AHK-Steckdose.
Stellt euch ein weißen Wohnwagen an der AHK vor und die Nebelschlussleuchte am Zugfahrzeug wäre auch an.
Deshalb ist es vorgeschrieben diese dann abzuschalten.
Zitat§ 53d StVZO
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten.
Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.