Beiträge von MegaLagu

    Die techn. Angabe bei den obengenannten LEDs ist ja knapp.

    Ich habe die folgenden bestellt, (als TFL für meinen Laguna) :

    >https://www.ebay.de/itm/284569415012 - Leistung: 100W jede Birne (1200 Lumen) mit 20 LED - 2er-Set 9,99€ inkl. Versand aus Frankfurt/M.

    Anmerkung von mir: Die Leistungsangabe 50W oder 100W beziehen sehr wahrscheinlich auf die vergleichbare Leistung einer konventionellen Glühlampe. Denn sonst würden alle Sicherungen durchbrennen. (P=U*I )


    Gibt es auch von anderen Verkäufern, bspw.:

    >https://www.ebay.de/itm/165506867322

    oder

    >https://www.ebay.de/itm/354029034481


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    Hat der Captur 2, nicht eine Ölstandsanzeige / "Motorölstand“ im Display ???

    Hatte mein 1999er Laguna 1, ja schon. :/ :/

    Laguna 3 hat es auch.

    Eines frage ich mich allerdings schon: Als Hersteller würde ich doch eine Schutzschaltung vorsehen die bewirkt das das Schiebedach nach einiger Zeit zu geht wenn keiner im Auto sitzt und der Schlüssel vom Auto nicht erkannt wird (das Auto also abgeschlossen ist). Bzw. würde ich das Schiebedach sofort schließen wenn es anfängt zu regnen (das Auto hat einen Regensensor für die Scheibenwischautomatik). Das daran keiner gedacht hat🙄🤔

    Das mit einfach zu, ist auch nicht so einfach. Denn es könnte ja etwas transportiert worden sein was oben rausschaut .

    Dieses dann beim "unkontrollierten Schließen" Schaden nehmen oder am Auto Schaden verursachen.

    Es gibt immer mehrere Ansichten.


    So bleibt mir nur der Tipp, in den nächsten Tage die Fenster immer, auch Nachts wenn es geht, einen Spalt offen zu lassen, damit die feuchte Luft entweichen kann.

    Bei Reimport-Captur funktioniert der Radarwarner auch in Deutschland - solange man kein Update macht.

    Eine Bekannte hat ein Reimport (Tageszulassung) aus Tschechien , der macht den Warnton.

    Aus dem Alter wo Musik Sehr wichtig war bin ich raus. ^^

    Radarwarner

    Sind in Deutschland verboten.
    Mehr dazu: >https://www.financescout24.de/…darwarner-was-ist-erlaubt

    Zitat

    ....

    :
    Zwar werden Navis und Smartphones nicht explizit im Paragrafen aufgeführt, doch Juristen sind sich einig, dass die aufgezählten Maßnahmen unter dieses Verbot fallen.

    Allerdings gilt der Absatz „das dafür bestimmt ist“ für den Automobilclub von Deutschland (AvD) als Streitpunkt. Denn selbst mit einem installierten Radarwarnsystem ist ein Navigationsgerät in erster Linie zur Routenführung während der Fahrt gedacht. Verboten ist demnach nicht die Nutzung des Gerätes selbst, sondern die Software. Dasselbe gilt für das Smartphone, da dieses in seiner Hauptfunktion der Kommunikation dient. Verboten ist also lediglich die Verwendung einer Radarwarner App. Mit diesen Geräten bewegt sich der Autofahrer in einer rechtlichen Grauzone, denn sowohl Navi als auch Handy dienen nicht vorrangig der Warnung vor Blitzern. Dennoch ist es nicht ratsam, Navi oder Smartphone als Radarwarner zu verwenden.

    :

    ....


    Mir persönlich wäre der ganze "Aufriss" und Zeit das nicht wert. Für das Geld kannst schon paar Verwarnungsgelder bezahlen.