• Hallo Bin der Detlef, und neu im Forum.


    Habe da mal eine Frage zur KFZ Steuer. letztens hatte ich in der Zeitung gelesen, da ja jetzt vom Zoll der bescheid bekommt sollten wir es besser Überprüfen.


    Nun habe ich mal einige Steuerportale durch gesehen. Und festgestellt, das es einige Abweichungen gibt.


    ich fahre den TCE mit 90PS 898 cmm und habe ein bescheid über 56€ bekommen. Laut dem Steuerportal müsste ich aber nur 38€ Zahlen.


    Hat einer von euch andere bescheide mit mehr oder weniger bekommen??


    Gruß Detlef

  • ich habe dazu folgenes gelesen in der Bild



    Seit diesem Jahr ist der Zoll für die Einziehung der Kraftfahrzeug-Steuer zuständig. Mit allerhand Problemen, wie der Bund der Steuerzahler beanstandet: Möglicherweise sind Beträge in Steuerbescheiden falsch berechnet.



    Fahrzeughalter sollten deshalb ihren Steuerbescheid genau checken, rät der Verband. Denn der Zoll kämpfe mit Datenbankproblemen. Bei Unklarheiten sollten sich betroffene Autofahrer an das zuständige Hauptzollamt wenden, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin.



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    Zwischen Februar und Mai 2014 hat der Zoll schrittweise das Steuer-Einzugsverfahren von den Finanzämtern übernommen. Die Datenbanken der Bundesländer mit rund 58 Millionen Fahrzeugen sind automatisch in ein bundesweit einheitliches EDV-System eingespielt worden.


    Dabei sei es zu kleinen Übertragungsfehlern gekommen, die nun händisch korrigiert werden müssten, sagt Andreas Behnisch, Sprecher des Hauptzollamts Frankfurt an der Oder.


    Auf Wartezeiten von ein paar Wochen sollten sich vor allem Halter einstellen, die ihr Fahrzeug abgemeldet und eine Erstattung beantragt haben, sagt Behnisch. Er sei aber optimistisch, dass es sich bei den Datenbankproblemen und den längeren Wartezeiten um „ein paar Anlaufschwierigkeiten“ handelt.
    Wichtig: Fahrzeug-Halter, die nicht per Lastschriftverfahren zahlen, bekommen keine Zahlungserinnerungen mehr.


    Relevant für die Festsetzung der Steuer sind folgende Faktoren:
    ► Antriebsart (Otto-, Diesel-, Wankel-, Elektro- oder Hybridantrieb)
    ► CO2-Ausstoßwerte des Fahrzeugs: Seit 1. Januar 2014 gilt die steuerfreie Basismenge auf 95 Gramm je Kilometer. Seit dem Jahresbeginn 2012 lag die Grenze bei 110 Gramm.


    Für seit Januar 2014 neu zugelassene Fahrzeuge wird deshalb eine höhere Kfz-Steuer fällig als für 2013 erstmals angemeldete Autos, sofern die CO2-Emission über 95 Gramm pro Kilometer liegt.


    Künftig wird noch für Dieselfahrzeuge, die bis zu 3,6 Liter verbrauchen, und Benziner, die bis 4,1 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen, bei der Kfz-Steuer allein der Grundbetrag fällig. Dieser setzt sich aus Hubraum und Kraftstoffart zusammen. Bei allen anderen Neufahrzeugen kommen je Gramm CO2 über dem neuen 95-Gramm-Grundwert zwei Euro Kfz-Steuer zusätzlich zum Sockelbetrag hinzu.


    ► Hubraum bzw. das doppelte Nennkammervolumen bei Fahrzeugen mit Wankelantrieb
    ► Emissionsklasse (Schadstoffklasse) des Fahrzeugs


    also mir ist das auch alles neu ich muss mich erstmal schlau machen
    Grüße Pelle






















    .

  • Danke für die schnelle Antwort, ist aber trotzdem alles ein wenig Schwammig das ganze, werde mich aber doch mal direkt beim Zollamt schlau machen..



    Gruß Detlef

  • Ich zahle für meinen 120er, Zulassung 10/2013 1197 ccm - Co² 125g/kg - 54 Euro


    Gruß Kurtler

  • Wir bezahlen ja für unseren Cappi 28 € Steuern , Erstzulassung 2013 , ab 1.1.2014 sollten dann für Neuzulassungen , 90 PS Cappi 58 € rauskommen , es gelten ja andere Richtwerte.


    Zitat

    Die Autosteuer wurde erhöht, und zwar


    für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2012 und einem Schadstoffausstoß von über 110 Gramm pro Kilometer bis 31.12.2013, seit 01.01.2014 liegt der Grenzwert bei 95 Gramm pro Kilometer.
    Steuerfrei ist somit nur ein CO2-Ausstoß von 95 g/km (davor 110 bzw. 120 g/km). Das bedeutet, dass zusätzlich zum Kfz Steuer-Sockelbetrag (Kraftstoffart und Hubraum), für jedes Gramm oberhalb der 95-Gramm-Grenze 2,00 Euro anfallen.

    Captur Dynamique Tce 90 ( von 10 / 2013 bis 07 / 2018)
    Pazifik-Blau metallic


    ........................................................... Triple Inside

  • Ja ich müsste ja jetzt auch, wenn ich meinen erst dieses Jahr angemeldet hätte, 84 Euro blechen. :whistling:


    Gruß Kurtler

  • Ich habe mein am 07.04.2014 angemeldet, Lt. Fahrzeugsch unter pkt. 6 15.10.2013 und bei nachfrage bei Renault hat er 95 mg. also zahle ich doch zu viel, und müsste genau wie Axel nur 28€ zahlen!!


    also werde ich doch mal zur Vorsicht Einspruch einlegen, überlegt euch mal die unterschiede die hier genannt werden..



    Gruß Detlef

  • Für die Bemessung der Kfz-Steuer ist der Tag der 1. Zulassung maßgebend. Ab 1.Zulassung 01.01.2014 erhöht sich die Kfz-Steuer. Bei einem Gebrauchtwagen der jetzt umgemeldet bzw. wieder zugelassen wird, der aber am 09.12.2013 zum ersten mal angemeldet wurde, ist die Steuerbemessung vom 09.12.2013 maßgebend.


    Alle Captur PKW die vor dem 01.01.2014 Zugelassen wurden zahlen weniger Kfz-Steuer.