Hallo Rolfi,
der Verkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel! Das lässt sich gegenüber Konsumenten nicht ausschließen.
Die Fehlermeldung ist ein sicherheitsrelevanter Fehler und das ist unverzüglich zu reparieren.
Mit dem Fahrzeug würde ich keinen Meter mehr fahren und die Renault Assistance anrufen und das Fahrzeug zum Verkäufer bringen lassen. Dem würde ich einen Termin vorgeben, bis wann der Fehler zu beheben ist.
Ein Fahrzeug mit offener OTS kann nicht fakturiert werden! Wie kann das Fahrzeug verkauft worden sein? Da ist was faul!
Wenn da nichts weitergeht, dann nimm Dir einen Rechtsanwalt.
Liebe Grüße
Udo