Wertverlust

  • Nun... ich denke man muss immer schauen, was man selber will.


    Wenn man einen Wagen lange fährt, ist leasen vermutlich teurer als kaufen... wenn man "ständig" neue Wagen haben möchte, dürfte Leasen günstiger sein.
    Das muss aber jeder für sich am konkreten Beispiel einmal durchrechnen und die persönlichen Präferenzen dabei berücksichtigen.


    Ich hatte vor meinem Captur einen Twingo... diesen hatte ich gebraucht gekauft und bei Kauf des Captur wieder in Zahlung gegeben.
    In Summe hatte ich noch nie ein günstigeres Auto. Der Wertverlust war durch den Gebrauchtkauf extrem gering... da hätte keine noch so günstige Leasingrate mithalten können.


    Man kann den Wertverlust also auch zum eigenen Vorteil nutzen... es muss ja nicht immer ein Neuwagen sein ;)

  • Ja, sehr individuell mit dem leasen. Bei meinen 20-25.000 km pro Jahr auch nicht ganz einfach,

    Captur Techno E-tech plug-in hybrid 160, gebaut 11/22, EZ 02/23, perlmuttweiß und Dach black-pearl-schwarz,

    Easy link 9,3", ab Werk Version 283C31519R, seit 03/24 die 283C37784R mit Karten 2024.V1 ,

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  • Hallo,

    Nur zur Richtigstellung der ersten 1.:
    Der Händler "muss" nur 1 Jahr Gewährleistung geben, ...

    Nach meinem Wissensstand ist eine Verkürzung der Gewährleistung nicht mehr zulässig, wie in verschiedenen Artikeln, wie z. B. im Spiegel zu lesen ist:


    "Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist. Allerdings können private Verkäufer, anders als gewerbliche Händler, die gesetzliche Gewährleistung ausschließen."

    Zitat

    ... also im Prinzip wegen Beweislastumkehr effektiv nur 6 Monate.

    Das mit der Beweislastumkehr ist dann ein anderes Thema, viele Käufer scheuen einfach den Aufwand.

    Wenn das alles so schwierig ist, mal kurz eine Frage in die Runde:
    Warum legst ihr nicht einfach?

    Leasing ist, meiner Meinung nach, nur für die interessant, die alle, in der Regel 3, Jahre ein neues Auto haben möchten. Wer aber ein Auto mit der Absicht dieses ewig zu fahren kauft, für den ist Leasing in der Regel die teuerste Variante. Wer dann aber, aus welchen Gründen auch immer, sich dennoch frühzeitig von dem Auto trennen will, der muss halt mit dem Wertverlust leben.

  • Dein Spiegelbericht ist aus 2015.......Verkürzung ist nach deutschem Recht immer noch zulässig und wird auch praktiziert.
    Kann ich aktuell aus eigener Erfahrung bestätigen, Clio-Kauf beim Renaulthändler.


    Die EU sieht das anders, dies hat aber aktuell bei uns keine praktische Relevanz. Erst müsste das BGB geändert werden.


    https://www.it-recht-kanzlei.d…uchtware-unzulaessig.html


    Siehe Fazit:
    "Die Vorschrift des § 476 Abs. 2 BGB ist klar unionsrechtswidrig und muss vom deutschen Gesetzgeber korrigiert werden.
    Bis diese Korrektur erfolgt, bleibt die Vorschrift mit dem derzeitigen Regelungsgehalt in Kraft."

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